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Besitzer oft überraschtKonsequentes Vorgehen gegen Schwarzbauten in Overath

Lesezeit 3 Minuten

Der jüngste Fall: Thomas Andersson wehrt sich gegen den Abbruch seines Häuschens (im Hintergrund).

Overath – Seit beinahe zehn Jahren räumt die Overather Stadtverwaltung bauordnungsrechtlich an den Ufern der Flüsse Agger und Sülz auf. Hatten in früheren Jahrzehnten Behörden bei Schwarzbauten gelegentlich beide Augen zugedrückt, sorgt die Stadt jetzt Schritt für Schritt und überwiegend geräuschlos dafür, dass die Schwarzbauten beseitigt werden. Doch was aus der Sicht der Stadt planvoll erscheint, wirkt auf die Betroffenen teilweise wie der Blitz aus heiterem Himmel.

Seit 2008 hat das Overather Bauverwaltungsamt laut Stadtverwaltung knapp 90 Nutzungsuntersagungen und Abrissverfügungen entlang der Agger erlassen und bei Klagen vom Kölner Verwaltungsgericht regelmäßig Recht bekommen. Die Arbeit an der Agger ist weitgehend abgeschlossen; seit 2015 sind die Ufer der Sülz an der Reihe. Bürgermeister Jörg Weigt (SPD) stellt sich mit den Worten „Wir in Overath handeln nach Recht und Gesetz“ vor die Stadtverwaltung. Die Stadt müsse die Dinge „sukzessive im Rahmen unserer Möglichkeiten“ abarbeiten.

Überraschend für Besitzer

Wie sich das aus der manch eines Schwarzbau-Besitzers darstellen mag, hat zuletzt der noch laufende Verwaltungsgerichts-Prozess um ein halbes Dutzend Häuschen an der Sülz bei Untersteeg gezeigt. Eigentümer Thomas Andersson und seine Nachbarn wehren sich dort gegen die Abrissverfügungen der Stadt. Andersson spielte schon als Kind in der Gegend, sein Opa hatte dort ein Häuschen.

Nachdem Andersson das Haus zurückgekauft hatte, war viele Jahre lang Ruhe, bis die Stadt sich, für die Betroffenen überraschend, im Jahr 2015 der Sülz zuwendete. Grundlage des städtischen Handelns ist der „Leitfaden Agger/Sülz“. Laut Pressesprecherin Elke Becker handelt es sich bei diesem „Leitfaden als verwaltungsinternes Papier“ um eine Karte, die die „Bereiche mit Handlungsbedarf aufzeigt“. Er sei entstanden, nachdem die Stadt im ersten verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch das Gericht aufgefordert worden sei, nachzuweisen, dass sie „nicht willkürlich, sondern planvoll handelt und in ihrem Vorgehen ein Konzept hat“.

Der Leitfaden, laut Becker zwei Karten der beiden Flussläufe ohne weiteren Text, liegt der Redaktion vor. Dort sind die potenziellen Schwarzbau-Gebiete „Agger I bis IV“ und „Sülz I bis III“ eingekreist.

Dem Gericht hat das laut Becker als Nachweis für eine planvolle Vorgehensweise ausgereicht. Die Sprecherin: „In den nachfolgenden Verfahren wurde der Stadt durch das Gericht konstatiert, dass sie in vorbildlicher Weise planvoll agiert.“ Der Leitfaden stammt laut Becker aus dem Jahr 2008. Das Gebiet Agger I wurde 2008 abgearbeitet mit etwa zehn betroffenen Wochenendhäusern, Agger II 2011 mit 20, Agger III 2012 mit 25 und Agger IV 2013 mit 34 Häusern. Seit 2015 läuft Sülz I; über die Zahl der noch zu erwartenden Abrisse machte Becker zunächst keine Angaben.

Der Overather Stadtrat hat mit dem Leitfaden übrigens nichts zu tun. Becker: „Bei ordnungsbehördlichen Verfahren handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, daher wurde der Leitfaden als Grundlage für dieses Handeln nicht vom Rat beschlossen.“

Neuregelung abwarten

Das gelte auch für die Entscheidung, die Stichtagsregelung des Kreises nicht zu übernehmen, sondern eine Neuregelung des Landes abzuwarten. Die Kreisverwaltung hatte die Stichtagsregelung eingeführt, nachdem die Kürtener Hausbesitzerin Christa Liedtke vor dem Oberverwaltungsgerichts Münster erfolgreich gegen die Abrissverfügung für ihr Haus geklagt hatte (wir berichteten).

Becker: „Die Entscheidung traf der Verwaltungsvorstand, der Rat wurde entsprechend informiert. Hätte der Rat hinsichtlich der Zuständigkeit eine andere Auffassung vertreten, hätte er das Thema entscheiden können.“ Es seien aber in der Stadt Overath auch gar keine Vorhaben bekannt, die unter diese Regelung – Amnestie für Schwarzbauten, die vor 1960 errichtet wurden – fallen würden.

Die Frage, ob die Stadt Overath bei ihrem planvollen Vorgehen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus den Augen verloren habe, verneint Becker: „Die Verhältnismäßigkeit ist aus Sicht der Stadt Overath geprüft worden und die Maßnahme als verhältnismäßig bewertet worden – andernfalls wäre nicht so verfahren worden.“