Morde in OverathDie Tat ist unvergessen
Overath – An dem heutigen Dienstag jährt sich ein Verbrechen, an das sich viele Menschen in Overath noch mit Grausen erinnern. Am 7. Oktober 2003 hört gegen 16.30 Uhr ein Passant auf der Overather Hauptstraße Schüsse aus der Kanzlei des Anwalts Hartmut Nickel. Als wenige Minuten später die Polizei eintrifft, bietet sich den Beamten ein Bild des Grauens: Ein Mann und zwei Frauen liegen tot und gefesselt am Boden. Die Leichen sind durch Schusswunden grausam entstellt. Der Täter hatte wohl aus nächster Nähe abgedrückt.
Nach Bekanntwerden der Morde geht die Angst um im kleinen Städtchen an der Agger. Besonders bei älteren Menschen sorgt die Tat für schlaflose Nächte. Freunde und Bekannte der Opfer reagieren mit Bestürzung und Entsetzen. Seit 1976 hatte Nickel seine Anwaltskanzlei in Overath betrieben. Im Kollegenkreis galt er als ruhig und zurückhaltend, aber sachlich und engagiert in den Fällen, die er vertrat. Seine beiden damals 13 und 15 Jahre alten Töchter verloren durch die Tat auf einen Schlag Vater, Mutter und die ältere Stiefschwester. Das Jugendamt der Stadt richtete später ein Spendenkonto für die beiden Töchter ein.
Jugendstrafe wegen Beihilfe
Zwei Tage nach der Tat sieht es so aus, als sei der Fall gelöst: Ein 28-jähriger Tatverdächtiger aus Marialinden wird festgenommen. Doch schon kurz darauf stellt sich die Unschuld des Mannes heraus. Eine Woche nach der Tat sucht die Polizei immer noch fieberhaft nach dem Täter: Mit Verstärkung einer Hundertschaft aus Köln werden in Overath Handzettel mit Phantombildern verteilt. Ein verdächtiges Pärchen wird gesucht: Ein dunkel bekleideter Mann und seine Begleiterin, eine junge Frau mit rotem Pferdeschwanz waren Augenzeugen kurz nach der Tatzeit aufgefallen.
Die Fährte erweist sich als richtig: Kurze Zeit später werden der Neonazi Thomas Adolf (45) und seine Helferin Jennifer D. gefasst. Adolf gesteht die Tat. Er wollte sich am Anwalt Nickel rächen, der ihn Ende der 90er Jahre aus einer Mühle in Bergisch Gladbach geklagt hatte. Lebenslange Haft sowie Sicherungsverwahrung lautete der Schuldspruch der Jugendstrafkammer gegen Adolf. Jennifer D. wird zu siebeneinhalb Jahren Jugendstrafe wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. (sbs/ed)