Wilde Flucht vor der PolizeiOverather (21) wegen Höllenfahrt durch Köln vor Gericht
Bergisch Gladbach/Köln – Zwei Jahre nach einer wüsten Verfolgungsfahrt durch Köln-Deutz und Umgebung hat am Freitag vor dem Gladbacher Jugendgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Fahrer des 600-PS-Mercedes begonnen. Die Anklage wirft dem heute 21-jährigen Overather vor, am Abend des 25. Juli 2020 eine Streifenwagenbesatzung abgehängt zu haben, die ihn unweit vom Deutzer Bahnhof kontrollieren wollte.
Auf der Flucht raste der Fahrer über innerstädtische Straßen, vorbei am Hyatt-Hotel, überfuhr rote Ampeln, verlor zweimal fast die Kontrolle über den Pkw, sprintete mit Tempo 140 durch den Kalker Tunnel und hängte die Polizei endgültig auf der A 3 bei Leverkusen ab.
Drogenübergabe hinter dem Refrather Polizei-Büro
Fast schon komisch wirkte im Vergleich dazu ein zweiter Anklagepunkt: In Refrath soll der vor Gericht von gleich zwei Verteidigern vertretene Peter K. (Namen geändert) einem Kunden Marihuana für 20 Euro verkauft haben. Das tat er aber für die Polizei auf dem Präsentierteller, nämlich auf der Rückseite des Hauses, in dem der Bezirksdienst sein Büro hat.
Mangels verfügbarer Verstärkung aus der Zentrale pirschten sich die 61 und 52 Jahre alten Bezirksdienstbeamten selbst an, und dem 61-jährigen Ordnungshüter gelang es, den vor ihm Davonlaufenden einzuholen und zu stellen – der eigentlich ziemlich sportliche junge Mann war nach Angaben seines Verteidigers Udo Klemt vorher gerade am Knie operiert worden.
Angeklagter schweigt, Freunde reden
Die Wahrheitsfindung zum ersten Vorwurf, dem verbotenen Kfz-Rennen auf der Flucht vor der Polizei, stellte sich für die Justiz etwas kompliziert dar. Der Fall war unter dem Vorgänger der heutigen Jugendrichterin Britta Epbinder schon einmal geplatzt. Während der Angeklagte die Drogenübergabe zugab, sie aber als Freundschaftsdienst darstellte, schwieg er im Prozess zur Verfolgungsfahrt.
Statt seiner sagten mehrere Zeugen aus seinem Umfeld aus, dass er sich den Pkw zwar, wie von der Polizei ermittelt, ausgeliehen, ein anderer Kumpel ihn dann aber übernommen habe. Dieser weitere Zeuge halte sich jetzt „wegen Urlaubs und wegen dieser Sache“ in der Türkei auf, was im Gericht zu der hitzigen Diskussion führte, ob man diesen Zeugen unbedingt brauche. Der Prozess wird fortgesetzt.