Umstrittener BebauungsplanOverath muss bei Rappenhohn II nachbessern
Overath – In Overath geht der Streit um den umstrittenen Bebauungsplan „Rappenhohn II“ am Dienstag in die nächste Runde. Den Plan, der dem Eigentümer den Bau von sechs Einfamilienhäusern ermöglichen sollte, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster kassiert. Bau-Beigeordneter Thorsten Steinwartz (CDU) schlägt nun dem heute tagenden Planungsausschuss vor, die beiden vom OVG gegeißelten Mängel zu beheben und neu ins Verfahren zu starten.
Eigentlich handelt es sich bei dem „Bebauungsplan Nummer 147 Rappenhohn Im Hagen“ um einen Plan für ein recht unscheinbares Baugebiet am östlichen Ortsrand von Rappenhohn, der seine Bedeutung aber vor allem daher bezieht, dass er einen großen Bruder am Westrand hat: Das Neubaugebiet Rappenhohn mit fast 30 Häusern. Ein als sittenwidrig angegriffener Kuhhandel zwischen Stadt und dem Eigentümer der beiden Flächen lautete: Der Bauer verkauft das große West-Feld an die Stadt und bekommt im Gegenzug Baurecht für das kleine Ost-Feld.
Stadt soll nach OVG Vorgaben nachbessern
Mittlerweile hat es in diesem Vertrag allerdings eine „Anpassung“ gegeben, wie Steinwartz in seiner Vorlage an den Ausschuss schreibt. Und auf Nachfrage habe das Gericht recht deutlich mitgeteilt, dass der Vertrag nun wohl nicht mehr zur Unwirksamkeit des Plans führen werden.
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Dass das Gericht den Plan dennoch kassierte, hatte zwei andere Gründe: Zum Einen lege das OVG Münster den Begriff Wohnnutzung eng, zum anderen war die Höhenbegrenzung im Overather Plan nicht präzise genug. Das soll die Stadt nun nachbessern und nicht etwa versuchen, das Bundesverwaltungsgericht anzurufen oder aber den Plan ganz zu beerdigen. Andere von der Stadt im beschleunigten Verfahren beschlossene Pläne für die Hohkeppeler und die Frielinghausener Straße seien von der OVG-Entscheidung nicht berührt, so der Beigeordnete weiter. Er widerspricht damit Befürchtungen, die die Grünen nach dem OVG-Urteil geäußert hatten.