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Leiden der LämmerVerfahren wegen mutmaßlicher Tierquälerei in Overath eingestellt

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Lämmer stehen und liegen in der Sonne auf. (Symbolbild)

Die verfeindeten Brüder, der Bauer und der Schafbesitzer, gehen mittlerweile auch zivilrechtlich getrennte Wege. (Symbolbild)

Am Donnerstag hat das Amtsgericht das Verfahren wegen mutmaßlicher Tierquälerei gegen einen Bauer aus Overath eingestellt.

Der Strafprozess um das Leiden der Lämmer von Overath ist am Donnerstag ohne Urteil beendet worden. Mit Zustimmung des Staatsanwalts und der beiden angeklagten Landwirte stellte Strafrichter Ertan Güven das Verfahren am zweiten Verhandlungstag ohne Sanktionen ein. Ihre Anwaltskosten müssen die 69 und 56 Jahre alten Angeklagten aber selbst tragen.

Verdacht der Tierquälerei

Die beiden Angeklagten hatten im Verdacht gestanden, für das blutige Ende von beinahe zehn Schafen und Lämmern verantwortlich zu sein. Sie hätten in der Nacht zum 29. Mai 2021 eine Wiese gemäht, auf die der jüngere Bruder des älteren Angeklagten seine Tiere gebracht habe. Allerdings gab es für die vermutete Tierquälerei keine unmittelbaren Augenzeugen.

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages am späten Donnerstagmittag teilte Güven zunächst mit, dass ihm zwar mittlerweile diverse „zum Teil nicht sehr schöne“ Fotos von den geschundenen Mutterschafen und ihren Lämmern zugegangen seien, dass aber von drei für den zweiten Verhandlungstag geladene Zeugen nur einer, ein Polizeibeamter, erschienen sei.

Ein zweiter Zeuge habe sich wegen einer Fortbildung entschuldigt und der dritte wegen eines Wasserschadens in einem Ferienhaus in Norddeutschland, dessen Behebung er beaufsichtigen müsse. Dieser dritte Zeuge habe aber angeboten, seine Aussage über Facetime, also per Videobefragung, oder an einem anderen Tag zu machen.

Verfahren aufgrund komplizierter Beweislage eingestellt

In Anbetracht der komplizierten Beweislage regte der Staatsanwalt ein Rechtsgespräch an. Dabei sprachen zunächst nur die Juristen über eine Einstellung nach Paragraf 153 Absatz 2 der Strafprozessordnung (Einstellung wegen Geringfügigkeit); nach Beratung mit ihren Verteidigern stimmten auch die Angeklagten zähneknirschend zu.

Zur Begründung der Einstellung verwies Richter Güven nicht nur auf die schwierige Beweislage, sondern auch darauf, dass die verfeindeten Brüder, der Bauer und der Schafbesitzer, mittlerweile auch zivilrechtlich getrennte Wege gingen. Der gemeinsame Hof sei inzwischen verkauft. An den angeklagten älteren Bruder appellierte der Richter, sich künftig straffrei zu verhalten und seine „kostbare Lebenszeit nicht bei Gericht zu verschwenden“.