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PizzabäckerOverather gesteht Drogen-Bestellung in den USA – und widerruft im Prozess

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Auf einem Paketband liegen verschiedene Kartons. Mit auf dem Band liegt ein brauner Hund, der an den Kartons schnüffelt.

Drogen in den USA bestellt haben soll ein Angeklagter aus Overath, doch die Einfuhr scheiterte an der guten Nase der Zollfahnder.(Symbolfoto)

Ein Pizzabäcker aus Overath soll via Internet 130 Gramm Marihuana in den USA bestellt haben. Im Prozess widerruft er sein Geständnis.

Vorläufig geplatzt ist der Prozess gegen einen Pizzabäcker und mutmaßlichen Drogenschmuggler. Der in Overath lebende 30-jährige Familienvater hatte bei der Polizei gestanden, in den USA via Internet Marihuana bestellt zu haben, das aber vom deutschen Zoll in Frankfurt rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen werden konnte.

Im Prozess widerrief der Mann sein Geständnis: Das habe er nur abgelegt, weil er so stark unter dem Einfluss eines Freundes gestanden habe, den er seit Kindheitstagen kenne und der ihn immer wieder ausgenutzt habe.

Angeklagter sieht sich von Freund ausgenutzt

Auch ein zweiter Anklagevorwurf, wonach er weitere Drogen in der Wohnung des Freundes in Overath deponiert habe, die dann tags darauf bei einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei sichergestellt worden seien, stimme nicht; auch in diesem Fall habe er die Schuld auf sich genommen, um den Freund, einen Ehemann und Vater mehrerer Kinder, zu schützen.

Mittlerweile, so der mehrfach vorbestrafte und inzwischen auch hafterfahrene Angeklagte, sei er selbst Vater geworden, habe mit diesen Dingen abgeschlossen und sehe vieles in seinem Leben sehr viel klarer.

Marihuana war als „Fußballtrikot“ deklariert

Die Rauschgiftmenge, um die es ging, war mit 130 Gramm (eine als „Fußballtrikot“ deklarierte Marihuana-Sendung) beziehungsweise 40 Gramm (in der Wohnung deponiertes Marihuana) zwar nicht riesig, aber doch so hoch, dass es sich um einen Verbrechenstatbestand mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe handelte.

Für die Version vom falschen Geständnis sprach, dass der Angeklagte bei der Polizei in Sachen Aufbewahrungsort für die deponierten 40 Gramm Wohn- und Kinderzimmer in der Wohnung des gewesenen Freundes verwechselt hatte.

Allerdings waren aus Krankheitsgründen weder der alte, mittlerweile ebenfalls schon verurteilte Freund vor Gericht erschienen noch ein Vernehmungsbeamter der Polizei, der sofort Zweifel an der Echtheit des ersten Geständnisses gehabt haben soll. Schöffenrichterin Birgit Brandes einigte sich am Ende mit den übrigen Verfahrensbeteiligten darauf, Anfang Februar einen neuen Anlauf zur Aufklärung der Vorwürfe zu starten.