Der Bau einer Wagenhalle ist zwar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke erlaubt, doch die Verwaltung zweifelt an den Plänen.
BehördenärgerOverather will Wald aufforsten, droht aber am Widerstand der Stadt zu scheitern
Mit technischem Sachverstand und Unternehmergeist hat Diplomingenieur Franz Schwope zusammen mit seiner Ehefrau Heide 1983 in Overath ein Unternehmen gegründet, das unter anderem menschliche Hände nachbildet und als „Automationssysteme Schwope“, kurz ASS, berühmt geworden ist.
40 Jahre später ist ASS längst verkauft, die Schwopes haben ein neues Unternehmen gegründet, in dem der Sohn tätig ist. Ruheständler Franz Schwope ist mittlerweile 82 Jahre alt - und hat immer noch viel Schaffenskraft.
Das Bauamt verweigert die Baugenehmigng
2007 bereits hat Schwope der Kirche ein großes Waldareal abgekauft. Mit seinem Vorhaben, den seither durch Stürme und Borkenkäfer stark geschädigten Wald aufzuforsten und besser zu bewirtschaften, droht er allerdings an der Stadt Overath zu scheitern.
Denn die verweigert ihm als Untere Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung für eine Lager- und Unterstellhalle auf seinem Waldareal in Klefhaus. Er sei zu alt und sein Plan zur Gründung eines neuen Forstbetriebs sei nicht von ernsthaftem Gewinnstreben geprägt, sondern allenfalls von Liebhaberei.
Das Baugrundstück, das keines werden darf, liegt abgelegen über dem Sülztal, dort, wo Overath, Bergisch Gladbach, Kürten und Lindlar aufeinander treffen, wo das DRK soeben das frühere Landschulheim zur Ausbildungsstätte für 25 angehende Pflegekräfte aus dem Ausland umgewidmet hat, wo sich außerdem noch ein Bauernhof befindet, dessen Gänse im Geschwader über die verbotene Bauwiese patrouillieren.
Schwope will Wald aufforsten
Schwope will hier eine zehnmal 20 Meter große Lager- und Unterstellhalle errichten; seinen vor Jahren illegal errichteten Maschinen-Unterstand schräg gegenüber, zwischen DRK-Heim und Bauernhof, muss und will er abreißen. Aber die Halle brauche er: „Mit Axt und Kettensäge kommt man hier nicht weit. Man braucht schon einen Bagger“, erklärt der Senior.
2007 hatte Schwope der Kirche 40 Hektar abgekauft, 28 Hektar Wald und zwölf Hektar Wiesenland. Den Wald will er auf Vordermann bringen, zum Teil neu bepflanzen und dafür 165.000 Euro investieren. Dass er die Früchte dieser Arbeit nicht mehr selbst ernten kann, ist ihm klar – doch er denkt an seine Nachkommen.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich
Enkel Rene (22), ein bärtiger junger Mann, der Freundlichkeit, Charme und Tatkraft vom Opa geerbt zu haben scheint, sieht beim Termin vor Ort die Ernte noch ein bisschen weiter weg: bei Opas Urenkeln, also seinen eigenen, noch gar nicht geborenen Kindern. Wirklich ungewöhnlich ist das aber nicht: Waldbesitzer ticken anders als Durchschnittsbürger.
Indes haben Opa und Enkel bei der Stadt Overath mit ihren Absichten keinen Blumentopf gewinnen können. In einem sechsseitigen Bescheid erläutert die Abteilungsleiterin für Bauordnung die Rechtslage aus ihrer Sicht: Das Vorhaben liege im „Außenbereich“, außerhalb bebauter Ortslagen. Dort seien im Prinzip nur Vorhaben zulässig, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienten.
Behörde hat Zweifel an Langfristigkeit der Pläne
Ja, aber ist denn damit nicht alles klar, wo es doch um Wald und Holz geht? Nein, meint die Stadt: Schwopes Waldflächen seien nach einem Teilverkauf mit jetzt noch 18,74 Hektar zu klein für einen privilegierten Betrieb und zum Teil auch noch schwer geschädigte „Kalamitätsflächen“. Auch bescheinigt sich die Behörde aufgrund von Opa Schwopes Alter „berechtigte Zweifel“ daran, dass der Betrieb auf Generationen angelegt sei.
Der Hinweis, dass Enkel Rene den Betrieb eventuell fortführen wolle und schon einen zweitägigen Lehrgang in Sachen Waldarbeit abgelegt habe, zähle nicht: „Einen solchen Lehrgang kann jeder besuchen, der ein wenig Interesse an der Forstarbeit hat und diese als Hobby betreibt.“ Auch würde sich der Betrieb nicht rechnen, und schließlich sei auch die Zuwegung nicht geklärt, da die Straße Klefhaus sehr eng, nicht gewidmet und zum Teil in Privatbesitz sei.
Stadt legt enge Maßstäbe bei Bauvorhaben im Außenbereich an
Eng und etwas vermatscht ist die Zuwegung tatsächlich, doch darauf angesprochen, müssen Opa und Enkel lächeln. Franz Schwope weist dezent darauf hin, dass die schweren Müllwagen, die hier im Auftrag der Stadt beim DRK den Müll abfahren, ebenfalls die Straße benutzen.
Auf die Nachfrage der Redaktion, ob die Stadt mit ihrem Sechs-Seiten-Bescheid nicht ein Übermaß an bürokratischem Verhinderungseifer an den Tag lege und man die Sache nicht auch bürgerfreundlicher regeln könne, schüttelt der fürs Bauen zuständige Erste Beigeordnete Thorsten Steinwartz nach Rücksprache mit dem Amtsleiter den Kopf. Der Bescheid sei in Ordnung, sagt er; es sei durchaus vorgeschrieben, bei Vorhaben im Außenbereich enge Maßstäbe anzulegen.
Entscheidung werde von anderen Behörden gestützt
Jurist Steinwartz bemüht ein Beispiel zur Erläuterung der Sinnhaftigkeit: „Wenn Sie sich 200 Kühe kaufen, dann einen Stall beantragen und genehmigt bekomme und sich die Sache mit den Kühen dann anders überlegen und sie wieder verkaufen, stünde der Stall dann trotzdem in der Landschaft. Das kann es doch nicht sein.“
Schwopes Vorhaben sei auch nicht alleine durch das Overather Rathaus abgelehnt worden, bei der Entscheidung und ihrer Begründung sei vielmehr der Sachverstand anderer für Forst und Landschaftsschutz zuständiger Behörden eingeflossen. Gegen den Bescheid stehe dem ja schon im Verwaltungsverfahren anwaltlich vertretenen Schwope der Gang zum Verwaltungsgericht offen.
Schwope scheint nicht klagen zu wollen
Schwope selbst scheint mit einer Klage allerdings nicht zu liebäugeln. Stattdessen entfährt dem vielfach für die Menschen in Afrika engagierten Ingenieur, Macher und Großvater eine nicht zitierfähige Bemerkung über deutsche Bürokratie.
Mit der Bürokratie hat er im Übrigen seine Erfahrungen: Vor elf Jahren musste er auf behördliches Geheiß 6.000 Douglasien wieder herausreißen, die er ohne Genehmigung auf einer seiner Wiesen angepflanzt hatte – Schwarzbäume statt Schwarzbauten, sozusagen. Zudem musste er nach einem damaligen Zeitungsbericht 2.000 Euro Bußgeld zahlen, weil er die Douglasien nicht fristgerecht entfernt hatte, außerdem Kosten für ein Gutachten und den Besuch eines Behördenmitarbeiters vor Ort.
Während Schwope sich bei der Schwarzbaumaktion auf Unwissen berief, schrieb ihm Kreissprecherin Birgit Bär ins Stammbuch: Er hätte sich erkundigen müssen. „Eigentum verpflichtet“, so die Behördensprecherin im September 2012, „außerdem weiß man, dass man in Deutschland besser erst mal fragt.“