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Auf Whatsapp bedrohtOveratherin traut sich nicht mehr aus Haus – Ex-Freund verurteilt

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Chat Symbol Unsplash

Ein Mann chattet an seinem Smartphone. 

Bergisch Gladbach/Overath – Das Bergisch Gladbacher Amtsgericht hat einen 28-jährigen Angeklagten wegen strafbarer Nachstellung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Baggerführer aus dem Oberbergischen Kreis hatte seine in Overath lebende Ex-Freundin via Whatsapp eingeschüchtert und ihr üble Drohungen aufs Handy geschickt, als diese nach einer kurzen Liaison nichts mehr von ihm wissen wollte. Die Wirkung auf die alleinerziehende Mutter war fatal: Sie war so eingeschüchtert, dass sie zeitweise das Haus kaum noch verließ, die Rollos unten ließ und am ganzen Körper zitterte.

Richter erscheint Strafbefehl der Kölner Staatsanwaltschaft unangemessen niedrig

Die Kölner Staatsanwaltschaft wollte diese Nachstellungen zunächst mit einem überschaubaren Strafbefehl in Höhe von 20 Tagessätzen ahnden. Das hätte zwei Dritteln eines Monatseinkommens entsprochen. Das trug aber der für den Fall zuständige Bergisch Gladbacher Richter Reinhard Bohn nicht mit, weil ihm diese Strafe unangemessen niedrig erschien, und so kam es jetzt zum Strafprozess.

Darin zeigte sich der in den vergangenen fünf Jahren einmal wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte und einmal wegen Sachbeschädigung am Fahrzeug seiner Ex-Freundin verurteilte Oberberger zerknirscht, geläutert und geständig. Der Mann mit dem aktenkundigen Gewalt- und Aggressionsproblem sagte in seinem Prozess, er sehe ein, dass er sich völlig falsch verhalten habe. Inzwischen habe er sich therapeutische Hilfe gesucht, so der Angeklagte weiter.

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Die Staatsanwältin forderte für die elektronisch übermittelten Psycho-Drohungen („Ich sehe jeden deiner Schritte...“) eine Geldstrafe von 2800 Euro, nämlich 40 Tagessätze zu je 70 Euro. Der Richter erhöhte die Strafe de facto, und milderte sie allerdings zugleich: Die Anzahl der Tagessätze erhöhte er auf 50, setze den Tagessatz aber mit 50 statt 70 Euro niedriger an als die Staatsanwältin, so dass der in seiner Freizeit als Feuerwehrmann ehrenamtlich engagierte Angeklagte unterm Strich 2500 Euro an die Staatskasse zahlen muss.