Seine merkwürdige Sammelleidenschaft kostet einen Rentner aus Wermelskirchen 4500 Euro - und dabei urteilten die Richterinnen noch mild.
Prozess in BensbergRentner aus Wermelskirchen hatte Kalaschnikow im Keller
Die Ermittler klingelten zwei Tage vor Weihnachten und staunten nicht schlecht über all das Zeug, mit dem das Rentner-Ehepaar K. sein Haus ausstaffiert hatte. Ein Handwerker hatte sie darauf aufmerksam gemacht: Nazi-Scherzartikel waren ebenso dabei wie Pistolen und Munition, vor allem aber eine Kalaschnikow, eine Maschinenpistole sowjetischer Bauart.
Das „AK-47“ im Keller brachte Bernd K. (Name geändert) einen Prozess vor dem Bensberger Schöffengericht ein – denn der Besitz solcher Tötungsgeräte verstößt nicht „nur“ gegen das Waffengesetz, sondern sogar gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Und das ist keine Lappalie und auch kein Vergehen, sondern ein Verbrechen, für das der Gesetzgeber ein bis fünf Jahre Haft vorsieht.
Am Ende wurde es für den 76-Jährigen aber doch nicht ganz so teuer: „Mein Mandant ist kein Prinz von Reuß, sondern ein leidenschaftlicher Sammler“, hatte seine Verteidigerin die Dinge aus ihrer Sicht auf den Punkt gebracht. Der von der Ehefrau zum Prozess begleitete ergraute Herr im adretten Pullover war augenscheinlich weder Nazi noch putschbereiter Reichsbürger, und das aus alten Einzelteilen zusammengeschweißte Gewehr war laut Gutachten auch nicht funktionstüchtig.
Und so folgten die drei Richterinnen dem Antrag des Staatsanwaltes, auf einen „minder schweren Fall“ zu erkennen, und verhängten die vom Ankläger geforderte Geldstrafe für den bis dahin unbescholtenen alten Herrn. Der Wermelskirchener mit der kleinen Rente muss 4500 Euro zahlen, 150 Tagessätze zu 30 Euro.
Wermelskirchener hat Haus zu regelrechtem Museum gemacht
Der Makel, als vorbestraft gelten, ist für den Senior ohne Ambitionen auf dem Arbeitsmarkt weniger einschneidend als für einen Jüngeren. Die von der Verteidigerin ins Spiel gebrachte weitere Herabstufung zum „fahrlässigen Verstoß“ verwarfen die Richterinnen dagegen. Das Argument dafür hatte schon der Staatsanwalt genannt: „Jeder Laie weiß, dass die AK eine Kriegswaffe ist.“
In seinem Prozess entpuppte sich der alte Mann mit der Kalaschnikow als etwas spleeniger Rentner, der aus seinem Haus ein regelrechtes Museum gemacht hatte. Wohnzimmer, Esszimmer und Keller waren voll gestellt, alte Bügeleisen waren ebenso dabei wie Schreibmaschinen, Grubenlampen, ein Pferdegeschirr, DDR-Abzeichen – aber eben auch Schusswaffen und Munition.
Einfach, geschmacklos und extrem verharmlosend waren ein T-Shirt über Adolf Hitlers „Europa-Tournee 1939-45“ und eine Weinflasche mit dem Konterfei des Kriegsverbrechers. Indes hatte die Kölner Staatsanwaltschaft die vermeintlichen Nazi-Artikel gar nicht angeklagt und auch den Besitz der „normalen“ Schusswaffen im Hinblick auf die Kriegswaffe eingestellt.
Gleichwohl hatte Bernd K. für all die von ihm gesammelten Merkwürdigkeiten eine Erklärung: Er habe vor der Rente in einer Spedition gearbeitet und über die Jahre hätten ihm seine Möbelpacker-Kollegen immer mal etwas von Entrümpelungsaktionen mitgebracht, was er dann verwahrt habe. Auch die sowjetische Kalaschnikow sei aus verschiedenen Einzelteilen von einem Kollegen zusammengefügt worden.
Im Laufe des Prozesses hellte sich die naturgemäß anfangs etwas angespannte Stimmung im Gerichtssaal merklich auf. Das gipfelte in der Frage der vorsitzenden Richterin Birgit Brandes an die im Zuschauerraum sitzende Ehefrau in Sachen Bügeleisen und Co: „Das macht doch bestimmt viel Arbeit beim Staubwischen?“ Antwort der Ehefrau: „Da darf ich gar nicht dran.“
Nachdem Richterin Brandes am Ende das Urteil gegen den Rentner verkündet hatte, gab sie ihm noch einen guten Rat mit auf den Weg: „Sammeln Sie weiter, aber keine Waffen!“, woraufhin die Ehefrau sich erneut einschaltete: „Da werde ich drauf achten!“