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Raub, Körperverletzung und Co.Nach diesen Personen fahndet die Polizei in Rhein-Berg

Lesezeit 3 Minuten
Eine Polizistin auf deren Jacke der Schriftzug „Polizei“ zu sehen ist, steht an einer Einsatzstelle.

Bei bestimmten Ermittlungen fahndet die Polizei öffentlich. (Symbolbild)

Diese Fahndungen der Polizei sind im Rheinisch-Bergischen-Kreis derzeit aktuell. Die Ermittler suchen Hinweise zu den bisher unbekannten Tätern.

Raub, Diebstahl, Sexualstraftaten – mutmaßliche Täter können während der Ermittlungen von der Polizei manchmal nicht direkt identifiziert oder gestellt werden. Um die gesuchten Personen dennoch zu finden, nutzt die Polizei in NRW unter anderem öffentliche Fahndungen über das Fahndungsportal.

Mit der Veröffentlichung von Bildern und Täterbeschreibungen „erhöht die Polizei NRW den Druck auf mögliche Straftäter oder erlangt Hinweise zu vermissten Personen“, sagt Markus Niesczery, Pressesprecher beim Landeskriminalamt NRW auf Anfrage dieser Zeitung.

„Durch die Verlinkung mit Social-Media Kanälen wie beispielsweise Facebook, Instagram, Twitter und TikTok wird die Fahndung einem großen Kreis von Interessierten zugänglich gemacht“, erklärt Niesczery weiter. Das führe nicht nur zu Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch dazu, dass „sich Personen wiedererkennen und sich dann selbst bei der Polizei melden“ – sogenannte Selbststeller.

Auch die Polizei im Rheinisch-Bergischen-Kreis fahndet aktuell. Einzusehen sind die Fälle auf dem digitalen Fahndungsportal der Polizei NRW.

Odenthal: Drei Männer versuchen in Wohnung einzubrechen

Am 22. März 2024 haben drei Männer versucht in ein Einfamilienhaus in Odenthal einzubrechen, sie scheiterten jedoch an der Terrassentür.

Die Verdächtigen fuhren in einem schwarzen Pkw Peugeot (ggf. 5008) mit silberner Dachreling. Die drei wurden durch eine Überwachungskamera aufgezeichnet.

Diese Aufnahmen hat die Polizei im Fahndungsportal veröffentlicht.

Bergisch Gladbach: Mann bricht in Wohnung einer Frau ein

Am 18. Juli ist ein unbekannter Tatverdächtiger in die Wohnung einer Frau eingebrochen. Er fordere sie auf, ihm Wertgegenständen auszuhändigen und bedrohte die Frau mit einer Waffe. Es wurde nichts geraubt.

Die Polizei sucht nach dem Verdächtigen, der zwischen 1,70 und 1,80 Meter groß ist und eine schwarze Fleecejacke mit Emblem auf der Rückenseite trug. Außerdem trug er eine schwarze Hose und eine schwarze Baseball-Kappe.

Ein Phantombild des Mannes ist im Fahndungsportal abrufbar.

Bergisch Gladbach: Polizei stellt Diebesgut sicher

Während einer Hausdurchsuchung am 25. Juni 2024 haben Polizisten in Bergisch Gladbach verschiedene gestohlene Gegenstände bei einer Frau gefunden. Die Polizei stellte das Diebesgut sicher, sie konnte aber nicht alle Gegenstände zuordnen.

Im Fahndungsportal der Polizei sind Fotos der sichergestellten Gegenstände veröffentlicht.

Polizei sucht nach Einbrechern in Rösrath

Zwei Unbekannte sind am 3. November 2023 gegen 10.30 Uhr in ein Einfamilienhaus am Kiefernweg in Rösrath eingebrochen und haben dort Schmuck und Bargeld gestohlen. Die Verdächtigen hebelten die Terrassentür auf und gelangten so in das Gebäude. Nach Informationen der Polizei soll einer der Tatverdächtigen zuerst auf das Grundstück begeben haben, während der zweite Verdächtige an der Straße Schmiere stand. Von einem der Tatverdächtigen gibt es Bilder, die die Polizei auf ihrem Fahndungsportal veröffentlicht hat.

Der Verdächtige ist etwa 1,70 bis 1,80 Meter groß. Er trug eine schwarze Jacke, dunkle Hose, weiße Schuhe und hatte eine dunkle Base-Cap sowie einen schwarzen Rucksack.

Fahndungen in Rhein-Berg: Polizei bittet um Hinweise

Bilder und nähere Beschreibungen zu den Tatverdächtigen finden Sie unter: polizei.nrw/fahndungen.

Wer Hinweise zu den tatverdächtigen Personen im Rheinisch-Bergischen-Kreis machen kann, wendet sich telefonisch an die Kreispolizeibehörde unter der Nummer 02202-205-0 oder per E-Mail. Auf der Portalseite kann außerdem ein Formular zum jeweiligen Fall ausgefüllt werden.

Hohe rechtliche Hürden für Fahndungen der Polizei

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Bildern gesuchter Personen sind streng. „Jede Öffentlichkeitsfahndung muss zwingend durch ein ordentliches Gericht angeordnet werden oder bei Gefahr im Verzug durch Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft“, erklärt Niesczery.

Die öffentlichen Fahndungen der Polizei sollten also nicht mit der privaten Veröffentlichung von Aufnahmen von Überwachungskameras oder anderen Bildern mutmaßlicher Täter gleichgestellt werden. Dadurch könne sogar im schlimmsten Fall polizeiliches Handeln behindert werden, sagt Niesczery. Außerdem könne man sich damit selber „zivilrechtlicher Belange und/oder eigener strafrechtlicher Verfolgung aussetzen“. (hen)