Rhein-BergBrandschützer im Kreis reagieren auf Londoner Hochhaus-Inferno
Rhein-Berg – Das Thema Brandschutz haben die öffentlichen Verwaltungen im Rheinisch-Bergischen Kreis auf der Agenda, nicht erst seit der Brandkatastrophe von London. Dort brannte die Dämmung eines Hochhauses, mehr als 30 Menschen kamen ums Leben. Um ein vergleichbares Unglück zu vermeiden, wurde kürzlich in Wuppertal ein Wohnblock geräumt.
Gestern trafen sich die Verantwortlichen der Bauämter auf Kreisebene, der Termin stand schon länger fest. Dabei wurde auch über das Thema Brandschutz an Hochhäusern gesprochen. Wie Kreissprecherin Hannah Weisgerber erklärte, habe das Kreisbauamt bei dem Treffen angekündigt, es würden demnächst Sonderbrandschauen stattfinden. Von der Ankündigung betroffen sind die Kommunen, die – wie Burscheid, Kürten und Odenthal kein eigenes Bauamt haben. Dort ist das Kreisbauamt zuständig. Zudem sprach das Kreisbauamt die Empfehlung aus, in den weiteren Kommunen im Kreis ähnlich zu verfahren.
Die Stadt Bergisch Gladbach ist in Abstimmung mit der Feuerwehr dabei zu prüfen, wie die Brandsicherheit in hohen Gebäuden gewährleistet werden kann. Festzuhalten ist, dass aktuell kein vergleichbarer Fall wie in Wuppertal bekannt ist, so die Stadt. Dort habe es bereits Verfahren zum Brandschutz gegeben und der Sachverhalt sei bekannt gewesen.
Keine Anweisung
Eine Anweisung des Landes zur Vorgehensweise ist der Bauaufsicht nicht bekannt. Vorstellbar ist, dass in Bergisch Gladbach zeitnah eine Liste der Hochhäuser und weiterer höhere Gebäude erstellt wird. Diese könnten dann systematisch untersucht werden.
Unterdessen befasst sich auch der Deutsche Mieterbund mit dem Thema Brandschutz. Der Mieterbund forderte dabei eine genaue Überprüfung der Bestände.
„Um festzustellen, ob im eigenen Wohnungsbestand tatsächlich brennbare Materialien verwendet wurden, sollten sich Mieter zunächst einmal an ihre Vermieter wenden“, so Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des DMB Nordrhein-Westfalen. Ergebe sich daraus keine Klärung, empfehle sich der Gang zur Kommune.
In einzelnen Fällen könne dies dazu führen, dass Wohnungen zum Schutz ihrer Bewohner geräumt werden müssen, so der Mieterbund.
Bei einer Räumung können Mieter die Miete aufgrund der Unbewohnbarkeit ihrer Wohnung um 100 Prozent mindern. Dies gelte unabhängig davon, ob der Vermieter wusste, dass es sich um brennbares Material handelt.