Der Wechsel von Hartz 4 zum Bürgergeld zum Jahreswechsel ist in Rhein-Berg laut Jobcenter ohne größere Probleme gelungen.
SozialreformJobcenter sieht keine Probleme mit Bürgergeld in Rhein-Berg
Die Abschaffung von Hartz IV und die Einführung des Bürgergeldes ist nach Einschätzung des hiesigen Jobcenters im Rheinisch-Bergischen Kreis im Grundsatz ohne größere Probleme verlaufen. „Wenn es doch irgendwo einmal haken sollte, können wir die Betroffenen nur bitten, sich bei uns zu melden“, sagt Jobcenter-Chef Michael Schulte.
Zum Jahreswechsel ist das bisherige Hartz IV, auch Arbeitslosengeld II genannt, durch das Bürgergeld abgelöst worden. Die Regelleistungen fallen damit rund zehn Prozent höher aus: Ein Alleinstehender erhält nun neben der Miete 502 Euro pro Monat statt 449, volljährige Partner 451, Kinder je nach Alter 318 bis 420 Euro.
9000 Bedarfsgemeinschaften in acht Kommunen
Aktuell betreut das Jobcenter Rhein-Berg mit Sitz in Bergisch Gladbach und Außenstellen in den anderen sieben kreisangehörigen Kommunen etwa 9000 Bedarfsgemeinschaften. Sämtliche laufenden Fälle seien fristgerecht ausgezahlt worden, die Erhöhungen zum 1. Januar bundesweit automatisch ohne zusätzlichen Aufwand für die Jobcenter angepasst worden. Im Jobcenter Rhein-Berg sei aktuell kein Fall bekannt, in dem die automatische Anpassung technisch nicht funktioniert habe.
Für diesen Grundsatz nennt Schulte allerdings drei Ausnahmen. So müsse in Einzelfällen, etwa bei „temporären Bedarfsgemeinschaften“, der Regelsatz manuell angepasst werden. Schulte: „Dies erfolgt zeitnah und ist bei jeder Regelsatzanpassung zum Jahresanfang durchzuführen.“
Eine weitere Ausnahme seien die „Weiterbewilligungen“. Von ihnen seien zur Jahreswende etwa 1000 fällig geworden. Von Amts wegen sei den Betroffenen aber mindestens sechs Wochen vorher ein Hinweisschreiben zugesandt worden. Schulte: „Der Weiterbewilligungsantrag sollte so frühzeitig wie möglich eingereicht werden, da es häufig Nachfragen gibt beziehungsweise Unterlagen nachgereicht werden müssen.“
551 Neuanträge im November und Dezember
Und drittens seien in den Monaten November und Dezember insgesamt 551 Neuanträge gestellt worden; von ihnen seien bereits 292 beschieden. Nicht nur mit Worten, sondern auch mit Zahlen widerspricht Schulte dem Klischee vom langsamen Behördenapparat. „Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zur Bescheidung beträgt etwa 28 Arbeitstage und ist im Wesentlichen abhängig von der Mitwirkung der Antragstellenden.“
Mit seiner Darstellung zur Umstellung auf das Bürgergeld tritt Schulte auch der Darstellung der Partei Die Linke entgegen. Diese hatte angegeben, dass sich bei ihr die Meldungen über unpünktlich ausgezahltes Bürgergeld gehäuft hätten und erneut eine Stellenplanerhöhung beim Jobcenter ins Spiel gebracht.
In seiner Antwort spricht Jobcenter-Chef Schulte von einer Balance zwischen dem prinzipiell Wünschenswerten und dem Bezahlbaren. Ausdrücklich dankt der Chef seinen Mitarbeitenden für die in den vergangenen Jahren bewältigten außergewöhnlichen Herausforderungen – erst durch die Corona-Pandemie und dann durch die Versorgung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen, die seit dem Sommer ebenfalls durch das Jobcenter betreut werden.
Dann weist er aber auch darauf hin, dass das Stellenvolumen des von zwei Trägern unterhaltenen Jobcenters eh in Bewegung sei: von 263 Stellen Anfang 2022 auf 274 Stellen aktuell. Weitere acht Stellen seien für 2023 außerdem in Planung. Im Detail will Schulte sich im Kreis-Personalausschuss Mitte Januar äußern.
Aktuell betreut das Jobcenter Rhein-Berg etwa 1100 Bedarfsgemeinschaften mit Geflüchteten aus der Ukraine. Die Anzahl an Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit liegt bei rund 2400.