Die Kreisverwaltung in Bergisch Gladbach hat sich entschieden, en Lager für den Katastrophenschutz einzurichten
NotfallKreis richtet ein Lager für den Katastrophenschutz ein
Notstromaggregate, Sandsäcke oder vorgeplante und zusammengestellte Einsatzmodule für den Katastrophenschutz – im Notfall muss solches Material und Einsatzgerät schnell und zuverlässig bereit liegen. Das hat auch die Starkregenflut im Juli 2021 gezeigt. Nun richtet der Rheinisch-Bergische Kreis ein Katastrophenschutzlager ein.
Den genauen Ort teilt die Kreisverwaltung nicht mit, wohl aber die Aufteilung: Vier Reihen eines Paletten- beziehungsweise Schwerlastregalsystems das Herzstück des Lagers bilden und Platz für mehr als 250 befüllte Paletten bieten.
Das darauf gelagerte Material könne von Notstromaggregaten und Sandsäcken bis zu Einsatzmodulen reichen, so die Kreisverwaltung. Für kleinere und leichtere Güter, die von Hand bewegt werden können, soll ein Bereich mit einfachen Lagerregalen und Schränken ausgestattet werden.
Auch Arbeitstische und Werkzeug
„Es werden außerdem Bereiche für die allgemeine Kommissionierung von Lagergütern und für sehr große oder schwere Geräte ausgewiesen“, so die Kreisverwaltung. Zudem soll eine Werkbereich mit Werkbank, Arbeitstischen und Werkzeug eingerichtet werden – und „für die dokumentarische Nachhaltung und andere Bildschirmarbeiten“ zwei vom Lager räumlich abgegrenzte Büroarbeitsplätze.
Wann as neue Katastrophenschutzlager eingerichtet werden soll? „Schnellstmöglich“, so die Kreisverwaltung in der Vorlage zum Ausschuss für Gesundheit, Rettungsdienst und Verbraucherschutz in dieser Woche.
Der Ausschuss stimmte einer Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 135.000 Euro aus dem Topf zur Stärkung der Hochwasservorsorge für die Einrichtung und Ertüchtigung des Katastrophenschutzlagers einstimmig zu. Bereits 2021 hatte der Kreistag finanzielle Mittel in Höhe von 200.000 Euro zur Stärkung der Hochwasservorsorge für die Jahre 2022 bis 2024 beschlossen.
Partner an Bord
Nicht nur in puncto Material stockt der Kreis die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr auf, auch bei der Erreichbarkeit setzt er auf Rückfallebenen für den Notfall – gemeinsam mit Partnern: Für den seltenen Fall, dass die Leitstelle über den Notruf nicht erreichbar ist, weil beispielsweise eine technische Störung beim Telefondienstleister vorliegt, kann künftig umgehend die Feuer- und Rettungsleitstelle des benachbarten Oberbergischen Kreises einspringen und übernehmen.
Einer entsprechenden Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer „Redundanz als gegenseitige Ersatz- und Notrufabfragestelle“ stimmte der Ausschuss für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz einstimmig zu.
Störung selten
„Im seltenen Fall einer Störung stellt die Nachbarleitstelle demnächst sicher, dass telefonische Notrufe angenommen werden“, so eine Kreissprecherin. Die Feuer- und Rettungsleitstelle des Oberbergischen Kreises und des Rheinisch-Bergischen Kreises kooperierten als „gegenseitige Ersatz-Notrufabfragestellen“.
Damit das auch technisch und organisatorisch sicher funktioniert, werden Schnittstellen aufeinander abgestimmt und es wird sichergestellt, dass in jeder der beiden Leitstellen die technischen Voraussetzungen vorliegen, um die Notrufannahme für zwei Landkreise parallel bedienen zu können. Zudem werden Mitarbeitende der Leitstelle entsprechend geschult.
Laut Kreisverwaltung sind Leitstellen sind gesetzlich verpflichtet, sich auf „plötzlich auftretende Störungen der Notrufanschlüsse vorzubereiten“ und „Maßnahmen zu ergreifen, die die Aufgaben der Leitstelle auch bei einem Ausfall sicherstellen“.