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Nach KritikOrdnungsamt reagierte bei Rhein-Bergs „Spaziergängen“ korrekt

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Ordnungsamt

Ein Einsatzwagen des Bergisch Gladbacher Ordnungsamtes. (Symbolbild)

Rhein-Berg – Montagabend werden voraussichtlich erneut Menschen in Rhein-Berg an stillen „Spaziergängen“ gegen Corona-Maßnahmen und mögliche Impfpflicht auf die Straßen gehen. In den vergangenen Wochen haben dabei viele Teilnehmende keinen Mund-Nasen-Schutz getragen beziehungsweise entsprechend Abstand gehalten, obwohl die Polizei die „Spaziergänge“ wie berichtet rechtlich sehr wohl als Versammlungen einstuft, bei denen dies vorgeschrieben wäre.

Dass die Ordnungsämter in Bergisch Gladbach und Leichlingen unterdessen bei der Durchsetzung der Maskenpflicht zu nachlässig gewesen wären, wie der Kreisverband der Linken in einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht kritisiert hatte, sieht man dort nicht so. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung müsse stets abgewogen werden, ob die zwangsweise Durchsetzung etwa der Maskenpflicht „unter Würdigung der Gesamtumstände verhältnismäßig“ sei, zitiert Kreissprecherin Birgit Bär auf Anfrage die Einschätzung der Kreisdezernentin für Recht/Sicherheit und Ordnung, Anette Kupferschmidt-Fritz.

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Da sich die Teilnehmenden an den „Spaziergängen“ im Freien bewegten und bisher auf das reine Spazierengehen beschränkten, sei eine „einheitliche Linie der Deeskalation erfolgreich angewandt“ worden. Damit stärkt der Kreis den Städten bei ihrem Vorgehen den Rücken: „Im Vordergrund muss der friedliche Ablauf der Versammlung stehen und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit hiergegen zurücktreten.“ Somit halte der Kreis die Vorgehensweise der Ordnungsämter für „angemessen und sehe keine Veranlassung für ein aufsichtsbehördliches Einschreiten“. Die Ermessensentscheidungen seien mit „verfassungsrechtlich gebotenem Augenmaß getroffen“ worden.