Wir haben uns im Rheinisch-Bergischen Kreis umgehört, ob bald alle Menschen in Rhein-Berg oberkörperfrei schwimmen dürfen.
Vergleich zu KölnSo gehen Rhein-Bergs Schwimmbäder mit der Oben-ohne-Regelung um
Was in Köln schon bald möglich ist, wird im Rheinisch-Bergischen Kreis wohl noch etwas dauern. Zwar sind die Reaktionen auf die neue „Oben-ohne-Regelung für alle“ aus der Domstadt hier nicht so ablehnend wie beispielsweise in Oberberg, dennoch halten sich die Badbetreiber mit einer Anpassung der Badeordnung zurück.
Man wolle die Erfahrungen anderer Städte erst einmal beobachten. Denn das Thema wird gerade viel diskutiert. Die einen sehen in geschlechtsspezifischen Vorschriften für Badekleidung Diskriminierung. Andere fühlen sich durch nackte Brüste gestört.
Bergisch Gladbach ändert die Badeordnung vorerst nicht
Die Bädergesellschaft der Stadt Bergisch Gladbach teilt auf Nachfrage mit, dass dieses aktuelle Thema mit den Mitarbeitenden aus den Bädern besprochen wurde. Man habe sich darauf geeinigt, an der geltenden Haus- und Badeordnung festzuhalten, die besagt, dass „der Aufenthalt im Nassbereich nur in Badebekleidung gestattet“ ist. Man behalte die Erfahrungen, die anderer Bäder mit dem „Oben-ohne-Schwimmen für alle“ im Auge.
Auch in Rösrath habe man über diese Entwicklungen gesprochen, sich aber noch keine abschließende Meinung zu dem Thema gebildet, erklären die Stadtwerke als Betreibe r des Freibads Hoffnungsthal. Ob man die bestehenden Bade- und Hausordnungen anpasse, werde sich in den nächsten Wochen entscheiden.
In Overath sei die Badeordnung bereits eher offen
In Overath sei die Badeordnung schon jetzt recht offen, daher sähen die Stadtwerke Overath von einer Anpassung vorerst ab. Den Mitarbeitenden sei es bereits jetzt freigestellt, zu entscheiden, was „allgemein übliche Badekleidung“ sei.
Die Debatte schlägt zur Zeit hohe Wellen, da Lotte Mies aus Berlin sich bei der Ombudsstelle für Gleichbehandlung-gegen Diskriminierung beschwerte, denn sie fühlte sich ungerecht behandelt. Ihr Besuch in einem Berliner Schwimmbad hatte zu einem Polizeieinsatz geführt, weil sie oberkörperfrei geschwommen war. Da sie vorher extra gefragt hatte, ob sie dies dürfe und das bejaht wurde, weigerte sie sich, ihre Brüste zu bedecken.
Daraufhin wurde die Polizei gerufen und die Berlinerin erhielt Hausverbot. Die „Oben-Ohne-Schwimmerin“ sagte der Berliner Zeitung: „Ich kam mit einem guten Gefühl und verließ die Schwimmhalle mit einem schlechten Gefühl, dass allein meine Brüste eine Ordnungswidrigkeit darstellen.“ Gegen diese Diskriminierung wehrte die Berlinerin sich– mit Erfolg. Ihr ginge es dabei nicht um eine Ausnahmeregelung.
Sie wolle lediglich die gleichen Rechte, die für Männer schon lange selbstverständlich sind. Ob es bald auch im Kreis allen Menschen erlaubt sein wird, oberkörperfrei zu schwimmen, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen.