ProzessFalscher Kölner Vermieter missbraucht Daten von Rösrather Student

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Gebäude Amtsgericht Bensberg.

Das Gebäude des Amtsgerichtes Bergisch Gladbach in Bensberg.

Er wollte nur eine günstige Wohnung in Köln-Kalk mieten – dann stand er wegen Betrugs vor Gericht. Jetzt wurde er freigesprochen.

Angesichts des Wohnungsmarktes rund um Köln war die Studentenbude in Kalk für den Rösrather Studenten Peter P. ein echtes Schnäppchen: 314 Euro für 32 Quadratmeter. Der Vermieter schien am Telefon in Ordnung zu sein und kein Raffke, der die Mietinteressenten gegeneinander ausspielt. Nur noch ein paar Formalitäten … und plötzlich war zwar nicht die Mietkaution weg, dafür aber der gute Name des Rösrather Studenten: Peter P. (Name geändert) war einem besonders gewieften Datendieb auf den Leim gegangen, der den Namen P. nutzte, um andere zu betrügen.

Am Montag musste Peter P. als vermeintlicher Betrüger vor Gericht – dieses Mal in Bensberg, nachdem ihn zuvor bereits ein anderer Amtsrichter in Köln von Betrugsvorwürfen in der gleichen Sache freigesprochen hatte. Begleitet von seinem Strafverteidiger Frank Albert von der Ohe konnte Peter P. aber auch das Bensberger Gericht mit einem glatten Freispruch verlassen.

Datendieb lockt Opfer mit preiswerter Wohnung in Kalk

Der Datendieb hatte Peter P. große Hoffnung gemacht, dass er die Wohnung bekommen werde. Er solle doch bitte eine Erklärung schicken, dass er als Mieter bereitstehe, ein Kautionskonto eröffnen und ihm eine Kopie seines Ausweises schicken. Seinerseits werde er eine Ausweiskopie des Vermieters bekommen, um auf der sicheren Seite zu stehen.

Da P. endlich in eine eigene Wohnung wollte, ließ er sich darauf ein – und hörte dann nichts mehr, bis sich die Ermittlungsbehörden wegen Ebay-Betrügereien bei ihm meldeten. Die Ausweiskopie des Vermieters war natürlich gefälscht gewesen.

Das ist die gegenwärtige Wohnungslage in Köln. Die Leute machen alles.
Richterin Miriam Kuschel

Dass sie die Geschichte des um seine Daten bestohlenen Studenten für plausibel hielten, daran ließen weder Richterin noch Staatsanwalt einen Zweifel. „Das ist die gegenwärtige Wohnungslage in Köln. Die Leute machen alles“, sagte etwa Richterin Miriam Kuschel.

Dennoch hatte erst einmal Peter P. den Ärger. Verschiedene Strafanzeigen gegen ihn waren bei der Staatsanwaltschaft gelandet und weil gerade Corona alles überschattete, gab es offenbar parallel eine Anklageerhebung und einen Strafbefehl gegen Peter P.

Allerdings, so berichtete Anwalt Albert von der Ohe vor Gericht, wussten der Anwalt und sein Mandant überhaupt nichts von dem in Bergisch Gladbach erlassenen Strafbefehl. Erst als die weitere Anklage in Köln verhandelt wurde und mit einem Freispruch endete, machte der dortige Richter den Rösrather auf den rechtskräftig gewordenen Strafbefehl über 2800 Euro aufmerksam.

Betrugsverkäufe auf Ebay

Leichter wurde die Sache damit nicht: „Das ist mein erstes Wiederaufnahmeverfahren“, sagte Verteidiger Albert von der Ohe am Montag. Amtsrichterin Kuschel und dem Staatsanwalt schien es genauso zu gehen. Zunächst verlas der Ankläger die Anklage, wonach Peter P. vom 3. bis 8. Februar 2022 über die Kombination eines Ebay-Accounts und eines Paypal-Kontos drei beliebte elektronische Geräte verkauft habe, zwei Sonos-Lautsprecher für jeweils 161 Euro und einen Dyson-Staubsauger für 160 Euro.

Die musikliebenden Käufer ebenso wie die Staubsauger-Käuferin waren dabei von (dem falschen) Peter P. aufgefordert worden, das Geld via „family and friends“ – ein vereinfachter Zahlungsweg, vor dem Verbraucherschützer wegen des geringen Käuferschutzes warnen – zu überweisen. Sie taten es auch, das Geld war weg, die Ware gab es nicht.

Am Ende ein Freispruch auf Kosten der Landeskasse

Blieb am Ende nur noch die Frage, wie die Justiz dem bis dahin unbescholtenen Nachwuchs-Akademiker auf der Schwelle zum Berufsleben am besten einen Weg aus dem Paragrafen-Dschungel bahnt: Mit einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch? Einstellung hätte im Regelfall bedeutet, dass Peter P. seine Verteidigerkosten selbst hätte zahlen müssen.

„Daran soll es nicht scheitern“, erklärte sich der Rösrather Strafverteidiger schon zum Verzicht auf sein Honorar bereit, doch am Ende entschieden sich Staatsanwalt und Richterin für die noch unzweideutigere Variante, und so endete das Verfahren gegen den jungen Mann unter Aufhebung des Strafbefehls mit einem Freispruch auf Kosten der Landeskasse.

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