AboAbonnieren

HochwasserschutzBebauungsplan für Gebiet an der Sülz sorgt in Rösrath für Debatten

Lesezeit 3 Minuten
Beim Blick von der Rathausbrücke in Hoffnungsthal sülzabwärts liegt das Gebiet des Bebauungsplans rechts des Flusses, zwischen Sülz und Hauptstraße.

Beim Blick von der Rathausbrücke in Hoffnungsthal sülzabwärts liegt das Gebiet des Bebauungsplans rechts des Flusses, zwischen Sülz und Hauptstraße.

Der Bebauungsplan „Sülzufer West“ soll städtebauliche Verdichtung und Hochwasserschutz verbinden.

Über den Bebauungsplan „Sülzufer West“ hat der Planungsausschuss erneut diskutiert. Wegen mehrerer Änderungen in dem Gebiet musste das planungsrechtliche Verfahren mit der Offenlage noch einmal beginnen. Inzwischen sind einige kritische Stimmen zu hören, die den Hochwasserschutz nicht ausreichend berücksichtigt sehen. Im Ausschuss gab es dazu einen heftigen Schlagabtausch.

Dabei sind als Ziele des Bebauungsplans festgelegt, die Nachverdichtung der Wohnbebauung im Hoffnungsthaler Ortszentrum zu gestalten und dabei den Hochwasserschutz zu berücksichtigen. Angestrebt ist eine „maßvolle, sich einfügende Verdichtung durch Neu- und Ersatzbauten“. Hintergrund ist die hohe Nachfrage nach Wohnraum und der Trend der letzten Jahre, bisherige „große Einzelhausgrundstücke im Innenbereich“ für Mehrfamilienhäuser zu nutzen.

Nachverdichtung „städtebaulich sinnvoll“

Bei dem Bebauungsplan geht es um ein Gebiet in der Hoffnungsthaler Ortsmitte, das westlich der Sülz liegt – zwischen dem Ortskern Volberg und der Rotdornallee, zwischen der Hauptstraße und dem Flussufer. Die Stadtverwaltung strebt eine „städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung“ an, mit dem Bebauungsplan will sie aber auch die Entwicklung steuern. So sollen mit Blick auf den Hochwasserschutz vorhandene Grünflächen erhalten bleiben.

Bei den Vorgaben zum Hochwasserschutz wird berücksichtigt, dass die bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 überschwemmten Flächen deutlich größer waren als der bisher von der Bezirksregierung festgesetzte Überschwemmungsbereich. Damit sollen Bauwillige auf die Überflutungsgefahr hingewiesen werden – verbunden mit einer Empfehlung für hochwassersichere Bauweisen. Zum Hochwasserschutz soll eine Mindest-Fußbodenhöhe im Erdgeschoss beitragen.

Kritiker finden Vorgaben zum Hochwasserschutz unzureichend

Die Vorgaben zum Hochwasserschutz sind aus Sicht der Kritiker aber längst nicht ausreichend. Stephan Mohr (Grüne) vertrat die Ansicht, im Juli 2021 überschwemmte Bereiche sollten nicht mehr bebaut werden. Er fragte nach, wann die Bezirksregierung den offiziellen Überschwemmungsbereich überprüfen und damit wohl ausweiten werde. Götz Funke von der Stadtverwaltung erklärte dazu, eine Überprüfung durch die Bezirksregierung sei nicht absehbar, zudem sei kaum zu erwarten, „dass alles, was 2021 überschwemmt war, offiziell Überschwemmungsgebiet wird“.

Mohr sagte daraufhin, die Grünen wollten sich dem planungsrechtlichen Verfahren nicht in den Weg stellen, hielten sich aber die Möglichkeit offen, den Bebauungsplan am Ende abzulehnen. Daniel Jaeckel (ZLR) dagegen stellte schon jetzt fest, der Bebauungsplan sei „nicht zustimmungsfähig“. Empfehlungen an private Bauwillige seien nicht ausreichend — es dürfe nicht eine private Entscheidung sein, auf eine Tiefgarage oder einen Keller zu verzichten. Notwendig seien Vorgaben. Funke wiederum erklärte, es bestehe Baurecht, das sei zu akzeptieren.

Gesetzliche Rahmenbedingungen einhalten

Dezernent Christoph Herrmann zeigte Verständnis für das Anliegen, in den 2021 überschwemmten Gebieten „am besten gar nicht mehr“ zu bauen. Mit einem solchen Herangehen würden aber „auf einen Schlag“ Hunderte Grundstücke „enteignet“. Die Stadt müsse sich „an die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Spielregeln halten“. Ein allgemeines Bauverbot in 2021 überschwemmten Bereichen würde eine „Prozesslawine“ auslösen. Dirk Mau (parteilos) plädierte für die „Eigenverantwortung“ der Bauwilligen. Am Ende stimmte der Ausschuss mit großer Mehrheit für die Offenlage des Bebauungsplans — bei einer Gegenstimme von ZLR.


Fachmann plädiert für mehr Vorgaben zum Hochwasserschutz

Die Kritik an dem Bebauungsplan beruft sich wie die Stadt auf die Rechtslage und die Aussagen von Fachleuten. Die Fraktion ZLR holte eine Stellungnahme des Beraters und Baurechtsexperten Gerhard Joksch aus Münster ein. Dieser sieht Hochwassergefahren nicht ausreichend berücksichtigt. Er hält es für erforderlich, „Baufelder wesentlich weiter von der Sülz abzurücken“ sowie den Bau von Kellern und Tiefgaragen auszuschließen.

Der Verein Lebenswertes Sülztal ist dagegen, dass sich die bauliche Nutzung in dem Gebiet „an dem vorhandenen Gebäudebestand orientieren soll“. Das werde dem Hochwasserschutz nicht gerecht.