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ProzessZeuge kommt nicht – Keine Strafe für zwei junge Autofahrer in Rösrath

Lesezeit 3 Minuten
Bei der Aktion "Mehr Miteinander im Verkehr" beobachtet eine Polizistin den Rad-Schutzstreifen 
auf der Bensberger Straße in Forsbach.

Über die enge Bensberger Straße in Rösrath-Forsbach sollen zwei junge Männer rücksichtslos gerast sein. Doch der Zeuge erschien nicht vor Gericht, die Jugendrichterin stellte das Verfahren ein. (Archivfoto)

Zwei 18-Jährige aus Overath und Rösrath sollen skrupellos durch Rösrath-Forsbach gerast sein. Doch die Richterin stellte das Verfahren ein.

Verbotenes Kraftfahrzeugrennen einmal anders: Dick aufgetragen hatte ein Autofahrer, als er zwei junge Männer aus Rösrath und Overath anzeigte. Die beiden seien durch Rösrath-Forsbach gebrettert und hätten den Rest der Welt rücksichtslos gefährdet. Vor Gericht stellte sich das ganz anders dar – auch weil der Zeuge nicht erschienen war. Jugendrichterin Britta Epbinder stellte das Verfahren ein und mahnte die Angeklagten lediglich zur Vernunft.

Laut Anklage waren die beiden 18-jährigen Männer am 5. September 2023 gegen 19 Uhr über die Bensberger Straße gerast: Vorne Marcel T. (Namen geändert) aus Overath in Papas offenem Cabrio und mit zwei jungen Frauen an Bord, dahinter Peter M. aus Rösrath in einem Fiat-Flitzer. Sie seien Richtung Bensberg gefahren und ihm entgegengekommen, gab der Zeuge bei der Polizei an, nicht rechts, sondern in der Fahrbahnmitte.

Zeuge nimmt die Verfolgung auf

Der Zeuge wendete, nahm die Verfolgung auf, sprach von Tempo 80 statt der erlaubten 50, und später im Wald noch deutlich schneller. Gleichwohl fertigte er an einer roten Ampel Fotos an. Pech für Marcel T.: Er geriet später in eine Polizeikontrolle und musste Führerschein und Handy abgeben.

Vor Gericht ließen sich die beiden jungen Männer über ihre Verteidiger Markus Glietz und Thomas Erven und auch persönlich ein. Marcel T. beteuerte, er sei die ganze Zeit in Forsbach 50 und im Wald auch nicht schneller als die erlaubten 100 gefahren. Die beiden jungen Frauen an Bord habe er in Bensberg am Fitnessstudio abgesetzt.

Radschutzstreifen verengt Straße

Auch Peter M. gab an, er sei völlig entspannt gefahren, sei in ein Gespräch über seine Zukunftspläne als Azubi vertieft gewesen und habe sich keineswegs ein Rennen mit dem anderen geliefert, den er im Übrigen bis dahin gar nicht gekannt habe.

Bei der Betrachtung von Luftbildern der Bensberger Straße stellte sich für die Juristen heraus, dass diese an weiten Stellen in Richtung Bensberg einen Radschutzstreifen hat. Wer als Autofahrer links dieser gestrichelten Linie fahre, bewege sich automatisch in Richtung der Fahrbahnmitte. Wem das zu gefährlich erscheine, der möge sich an die Straßenverkehrsbehörde halten und nicht an seinen Mandanten, so Jurist Glietz.

Wir haben hier keine künftigen Berufskriminellen sitzen.
Jugendrichterin Britta Epbinder

Ebenfalls entlastet wurden die beiden jungen Männer durch die beiden im Cabrio mitfahrenden jungen Frauen. Die 18-Jährigen gaben an, von einem Rennen, Rasen oder quietschenden Reifen überhaupt nichts mitbekommen zu haben, sondern sie seien beide während der angeblichen Höllenfahrt mit ihrem jeweiligen Handy zugange gewesen.

„Wir haben hier keine künftigen Berufskriminellen sitzen“, fasste schließlich Richterin Epbinder ihre Eindrücke zusammen. Noch milder gestimmt wurde sie, als sie erfuhr, dass Marcel T. nun schon seit Monaten nicht nur auf den Führerschein, sondern auch und vor allem auf sein Handy verzichten muss. „Er hat kein neues bekommen“, sagte die im Publikum sitzende gestrenge Mutter auf eine entsprechende Frage. Darauf die Jugendrichterin: „Das ist aber wirklich eine Strafe!“

Mit dem Einverständnis aller Beteiligten stellte sie das Verfahren ein. Während Peter M. nun noch einen Kurs beim ADAC machen wird, bekam Marcel T. den Führerschein sofort wieder zurück und kriegt nun auch sein Handy wieder aus der Asservatenkammer geholt.