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Hauseigentümer besorgtOrtskern um Kirche Volberg in Rösrath soll ein Denkmal werden

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Rund um die Kirche Volberg soll zukünftig der Denkmalschutz gelten.

Rösrath – Manchmal braucht es mehr als einen Anlauf. So auch im Fall der Denkmalbereichssatzung für Volberg, der jetzt der Planungsausschuss einstimmig zustimmte. Neu ist die Idee der Satzung nicht, wie Elke Janßen-Schnabel erklärte, die im Amt für Denkmalpflege des LVR zuständig war für das Gutachten zur Satzung. Bereits 1988 hatte der Geschichtsverein Rösrath es vorgeschlagen, allerdings mit einem größeren Gebiet. Im Jahr 2015 folgte der Vorschlag der Initiative „Rösrath gemeinsam gestalten“ dazu, 2016 waren im Ausschuss Satzungsalternativen dazu vorgestellt worden.

Zur Sitzung im September 2017 lag der jetzige Vorschlag bereits einmal vor, er wurde vertagt. FDP-Fraktionschef Erik Pregler forderte, die Verwaltung möge zuvor abklären, wie sich eine Satzung auf Eigentümer von Immobilien auswirke.

Stadtverwaltung ist jetzt gefragt

Janßen-Schnabel trug im Ausschuss ihr Gutachten vor, bei dem sie zum Schluss kam: „Der historische Ortskern erfüllt die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches.“ Sie nannte schutzwürdige Gebäude vor allem rund um die Kirche, wie das Küsterhaus.

Dazu gehören aber auch der Grundriss des Orts, erhaltene alte Mauern, Bäume und Bewuchs. Und nicht zuletzt ist es der Blick auf den Ort von außen, auch auf die Dächer, der erhaltenswert sei.

Janßen-Schnabel betonte, nun sei die Stadt gefragt, die Satzung zu erarbeiten. Vor der Abstimmung fragte Erik Pregler erneut nach: Was bedeute die Satzung für Hausbesitzer? „Dann muss künftig jede Baumaßnahme dort genehmigt werden durch die untere Denkmalbehörde“, antwortete die Gutachterin. Das bedeute jeweils einen zusätzlichen Schritt. Schnabel betonte, es werde immer ein Kompromiss mit dem Besitzer gesucht. Eine Satzung bedeute nicht, dass überhaupt nichts gebaut oder umgebaut werden dürfe, es liege in der Hand der Stadt.

Ausschuss-Vorsitzender Wolfgang Büscher (CDU) betonte, „frei übersetzt bedeutet es: Eine Denkmalsatzung light macht keinen Sinn. Sie muss schon einen Schutzcharakter haben“. Und Jürgen Bachmann (SPD) erklärte, jede Satzung gehe „mit Einschränkungen einher“.

Baudezernent möchte Hauseigentümern die Angst nehmen

Dazu sagte Baudezernent Christoph Herrmann: „Ich möchte die Angst davor nehmen, dass sich künftig Hauseigentümer nicht mehr bewegen können.“ Auch jetzt gebe es – angesichts vieler bereits unter Schutz stehender Häuser – dort Ensembleschutz. Der strahle auf die jeweiligen Nachbargrundstücke aus. „So viele freien Flächen bleiben nicht.“ Klar sei: „Ein Einzeldenkmal bedeutet kein Museum.“ Man sei im ständigen Austausch mit Architekten.

Zudem gebe es im Gegenzug zu Einschränkungen durch eine Satzung für Hausbesitzer Möglichkeiten steuerlicher Abschreibung. Zudem könne es – allerdings eher kleinere – Summen aus dem Denkmaltopf geben. Pregler bedankte sich für die Ergänzungen, bat zugleich, diese künftig „gleich vorzulegen“. Jetzt erarbeitet die Verwaltung mit Hilfe eines Fachbüros den Satzungsentwurf, diesen muss erneut der Planungsausschuss beschließen. Dann können sich die Bürger dazu äußern.