Die Kommunalpolitik in Rösrath will die Möglichkeiten der Stadt beim Lärmschutz klären. Ein Thema dabei ist Tempo 30 in den Ortszentren.
LärmaktionsplanPolitiker wollen Möglichkeiten der Stadt Rösrath beim Lärmschutz klären
Erheblichen Gesprächsbedarf gibt es beim Thema Lärmschutz in Rösrath, dabei geht es um die Belastungen durch Straßenverkehr und Flugverkehr. Das wurde im Ausschuss für Bau, Landschaft und Vergabe deutlich, wo die Stadtverwaltung den Entwurf zu einem aktualisierten Lärmaktionsplan vorlegte. In der Diskussion dazu forderten Ausschussmitglieder zum einen aktuelle Daten zu Lärmbelastungen, zum anderen aber auch eine Klärung der Handlungsmöglichkeiten durch die Stadt, insbesondere bei Landesstraßen und Kreisstraßen.
Nach der EU-Richtlinie zum Umgebungslärm hat die Kommunalpolitik erstmals im September 2018 einen Lärmaktionsplan vorgelegt, nach fünf Jahren ist dieser nun zu aktualisieren. Das sah die Stadtverwaltung wohl eher als Routineangelegenheit, was aber offenbar nicht den Erwartungen von Ausschussmitgliedern aus verschiedenen Fraktionen entsprach. Auch der Verein Lebenswertes Sülztal kam im Ausschuss zu Wort, er meldete Zweifel an den Daten der Stadt zum Verkehrslärm an: Es seien teilweise „untaugliche“ Zahlen aus dem Coronajahr 2021 berücksichtigt, die der tatsächlichen Lärmentwicklung bis heute nicht gerecht würden.
CDU fordert aktuelle Zahlen zum Fluglärm
„Stadteigene Zählungen zum Schwerlastverkehr ab 2022 haben laut Stadtverwaltung stattgefunden, wurden aber bisher nicht kommuniziert“, so Heiner Mersmann vom Vereinsvorstand. Die CDU-Fraktion wiederum wies im Ausschuss darauf hin, dass das von der Stadt verwendete Zahlenmaterial zum Flugverkehr nicht dem aktuellen Stand entspreche, was die Stadtverwaltung einräumte.
Klärungsbedarf gab es im Hinblick auf die kommunalen Handlungsspielräume bei Landes- und Kreisstraßen. Bernd Hirschfeld (ZLR) widersprach der Argumentation der Verwaltung, sie sei für Lärmschutzmaßnahmen auf den Hauptverkehrsadern der Stadt nicht zuständig – weil diese Landesstraßen seien. Hirschfeld verwies dagegen auf eine Antwort der Bezirksregierung, die er auf eine Nachfrage dazu bekommen habe: Danach seien Städte für verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf Landesstraßen auf ihrem Gebiet durchaus zuständig, müssten allerdings vor jeder Entscheidung die Polizei und die Straßenbaulastbehörde – bei Landesstraßen ist das der Landesbetrieb Straßen NRW – hören.
Zuständigkeiten von Land und Stadt klären
Diese Stellungnahme stieß im Ausschuss auf großes Interesse, mehrere Ausschussmitglieder wollten daraufhin die Zuständigkeiten klären. Dezernent Christoph Herrmann von der Stadtverwaltung sagte zu, bei der Bezirksregierung nachzufragen. Der Ausschuss verständigte sich darauf, die Beteiligung der Öffentlichkeit, die über eine Offenlage des Lärmaktionsplan-Entwurfs erfolgt, solle erst nach einer Rückmeldung der Bezirksregierung stattfinden.
Ein zentrales Thema im Hinblick auf die städtischen Handlungsspielräume bei Landesstraßen ist Tempo 30 in den Ortszentren. Auch der Verein Lebenswertes Sülztal stellte sich hinter diese Forderung. Damit könnte die Ortsdurchfahrt durch Rösrath, die vom Schwerlastverkehr oft als Abkürzung zwischen den Autobahnen A3 und A4 genutzt werde, unattraktiver werden.
Gladbacher Tempo-30-Regelung als mögliches Vorbild
Die Fraktion ZLR verweist darauf, dass auf der Altenberger-Dom-Straße in Bergisch Gladbach-Schildgen bereits auf zwei Teilabschnitten Tempo 30 gilt. „Was in Rösrath lange Zeit rechtlich nicht möglich sein sollte, wurde exakt so in Schildgen beschlossen: Tempo 30 wegen Lärmschutz an einer Landesstraße“, erklärt ZLR-Fraktionschef Daniel Jaeckel gegenüber dieser Zeitung.