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EnergiepreisbremseRösrather erhalten in den kommenden Tagen Post

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Eine Gasflamme brennt auf einem Küchenherd. (Symbolbild)

Um die enormen Preissteigerungen für Strom und Gas in Folge des russischen Angriffskriegs für die Verbraucherinnen und Verbraucher abzufedern, hatte die Bundesregierung neben Soforthilfen und der Gasdezemberhilfe auch Energiepreisbremsen beschlossen, die zunächst bis Ende 2023 gelten sollen. (Symbolbild)

Die Stadtwerke Rösrath informieren ihre Kunden über ihre Abschläge.

Alle Energiekundinnen und -kunden der Stadtwerke Rösrath werden in den kommenden Tagen über ihre neuen individuellen Abschläge für „RöStrom“ und „RöGas“ informiert. Wer im Online-Portal angemeldet ist, hat diese bereits erhalten.

Auf Basis der Energiepreisbremsen zahlen Energiekunden rückwirkend zum 1. Januar 2023 für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen gedeckelten Arbeitspreis von 40 Cent brutto pro Kilowattstunde Strom und 12 Cent brutto pro Kilowattstunde Gas. Die neuen Abschläge ziehen die Stadtwerke Rösrath dann zum 16. März ein. Kunden, die per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, werden gebeten, ihren März-Abschlag ebenfalls zu diesem Datum zu überweisen.

Bundesregierung hatte Energiepreisbremsen beschlossen

„Wir freuen uns, dass wir es trotz der großen Herausforderungen für die Umsetzung der Energiepreisbremsen in unseren Abrechnungssystemen geschafft haben, den vorgegebenen Zeitplan einigermaßen pünktlich einzuhalten“, sagt Christoph Schmidt, Geschäftsführer der StadtWerke Rösrath - Energie GmbH.

Um die enormen Preissteigerungen für Strom und Gas in Folge des russischen Angriffskriegs für die Verbraucherinnen und Verbraucher abzufedern, hatte die Bundesregierung neben Soforthilfen und der Gasdezemberhilfe auch Energiepreisbremsen beschlossen, die zunächst bis Ende 2023 gelten sollen. Für einen fest definierten Verbrauch zahlen Kunden einen gedeckelten Arbeitspreis.

Für jede Kilowattstunde über diesem Verbrauch muss der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Energiesparen lohnt sich dabei doppelt. Wer seinen Energieverbrauch deutlich, also um mehr als 20 Prozent, senkt, wird zudem doppelt belohnt, denn die Einsparung wird vollständig zu dem höheren, nicht gedeckelten Vertragspreis zurückerstattet. Jede eingesparte Kilowattstunde Strom und Gas wird mit dem höheren Vertragspreis berechnet und rückvergütet.