Der Fors-Park-Fraktionschef hatte die Vertagung beantragt und das Verwaltungsgericht angerufen. Nun wurde der Tagesordnungspunkt gestrichen.
Streit um WieseRösraths Bürgermeisterin unterliegt im Tauziehen um Bebauungsplan
Im Tauziehen um eine Vertagung des Bebauungsplans Altvolberger Wiese hat sich Fors-Park-Fraktionschef Yannick Steinbach durchgesetzt: Die abschließende Beratung des großen Bauprojekts, die für die Planungsausschuss-Sitzung am Dienstag, 5. Dezember, vorgesehen war, wird nun doch nicht auf der Tagesordnung stehen.
Wie berichtet, hatte Steinbach mit einer E-Mail an Schulze vom 22. November beantragt, den Bebauungsplan noch nicht zu behandeln – weil die Beratungsunterlagen wegen zahlreicher Stellungnahmen und Einwendungen über 260 Seiten umfassen und erst seit kurzem zugänglich sind: Damit bleibe ihm zu wenig Zeit, um alles vor der Sitzung zu lesen, so Steinbach. Er sah sich in der Ausübung seines freien Mandats verletzt.
Bürgermeisterin antwortete nicht
Weil er von Bürgermeisterin Bondina Schulze (Grüne) auf seinen per E-Mail geäußerten Wunsch, das Thema zu vertagen, in der von ihm gesetzten Frist keine Antwort bekam, zog er vor das Verwaltungsgericht Köln. Mit diesem Vorgehen hatte Steinbach Erfolg: Der zuständige Richter habe ihn angerufen und mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung den Tagesordnungspunkt Altvolberger Wiese zurückgezogen habe. Damit habe sich eine Behandlung durch das Gericht erübrigt.
Eine direkte Antwort von Schulze auf seine E-Mail habe er hingegen nicht erhalten, berichtet Steinbach. Er beklagt sich darüber, die Bürgermeisterin habe ihm keine andere Wahl gelassen, als vor Gericht zu ziehen, „weil sie mich ignoriert hat“, durch die damit provozierte Einschaltung des Gerichts habe sie „Kosten verursacht“.
„Antrag eines einzelnen Ratsmitglieds ist nicht ausreichend“
Während Schulze sich gegenüber von Steinbach nicht äußerte, meldete sie sich aber öffentlich mit einer Stellungnahme auf Facebook zu Wort. „Ich bin in Sorge über das Demokratieverständnis in Rösrath“, schrieb sie da mit Blick auf Steinbachs Vorgehen. Laut Gemeindeordnung sei es Aufgabe von Bürgermeisterin oder Bürgermeister, die Tagesordnung festzulegen — „wobei diese Befugnis umfassend ist“, so Schulze.
Es gebe klare Vorgaben für die Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte, dabei sei „ein Antrag eines einzelnen Ratsmitglieds“ nicht ausreichend. Ebenso gebe keinen „Anspruch für ein einzelnes Ratsmitglied, die Absetzung eines für ihn unerwünschten Tagesordnungspunktes zu verlangen“ – weder durch die Gemeindeordnung NRW noch durch „die bundes- und landesrechtlichen Verfassungsnormen“.
Warum sie trotz dieser Rechtsauffassung auf den Antrag von Steinbach einging und auf die Behandlung im Planungsausschuss verzichtete, erklärt Schulze nicht. Ein telefonischer Kontakt mit ihr kam am Montag trotz mehrerer Versuche nicht zustande.