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UnfallfluchtEin Jahr ohne Führerschein ist Strafe genug für Rösrather Mutter

Lesezeit 3 Minuten
Ein Polizist winkt Autofahrer zu einer Kontrolle raus.

Nach einem Unfall fuhr eine Rösratherin erst einmal weiter. Doch die Polizei stoppte sie (Symbolfoto). Jetzt stand sie vor Gericht.

Wegen Unfallflucht musste sich eine dreifache Mutter aus Rösrath vor Gericht verantworten. Doch das Gericht stellte das Verfahren ein.

Sie war wohl ein bisschen am Rande des Nervenzusammenbruchs, die heute 43 Jahre alte junge Mutter und frei schaffende Künstlerin, als sie am 21. Juni 2022 mit dem Familienauto über die Hauptstraße in Rösrath fuhr. Draußen goss es in Strömen, im Fond plärrten die beiden Kindern, und auf der Straße ging es auch nicht voran.

Auf einmal nahm Carola A. (Name geändert) etwas wahr, das für sie wie „Gummi auf Gummi“ wirkte, tatsächlich aber geschätzte 4000 Euro Fremdschaden verursachte. Etwas mit einem anderen Auto, das aus einer Parklücke losfahren wollte. Sie habe noch anhalten wollen, aber keine Chance gehabt angesichts der vielen Autos.

Gesetz ist eindeutig

Das ist ja alles schön und gut, es riecht aber trotzdem äußerst stark nach Fahrerflucht. Denn jeder Unfallbeteiligte ist, unabhängig von seiner Schuld, verpflichtet, sofort seine Identität vor Ort anzugeben, weinende Kinder hin, Regentropfen her.

Darum stand Carola A., Mutter von inzwischen drei Kindern, gut ein Jahr nach dem Ereignis jetzt auch wegen Fahrerflucht vor Gericht. Denn sie war ja erst weitergefahren, hatte die Kinder dem Ehemann übergeben und sich dann auf den Rückweg gemacht – zu spät, die Polizei hielt sie an.

Führerschein-Entzug gut für die Figur

„Ich habe mich da wohl ziemlich unmöglich verhalten“, sagte sie jetzt in der Gerichtsverhandlung bedauernd, doch für den Fehler hat sie auch schon reichlich bezahlt: Die Polizeibeamten stellten, von der Justiz abgesegnet, den Führerschein sicher, und so stand die fast genau ein Jahr lang ohne Fahrerlaubnis da und musste sehen, wie sie die Kinder versorgt bekam.

Immerhin, das hatte auch was Gutes: Tägliche Bergfahrten mit dem Lastenfahrrad führten dazu, dass sie bei der dritten Schwangerschaft nach eigenen Worten zehn Kilo weniger zunahm zu als bei der vorangegangenen.

Wenn ich das damals alles geahnt hätte, hätte ich sofort auf der Straße angehalten und alles blockiert.
Die Angeklagte vor Gericht

Gleichwohl beteuerte sie: „Wenn ich das damals alles geahnt hätte, hätte ich sofort auf der Straße angehalten und alles blockiert.“ Bei der Richterin und auch beim Staatsanwalt hatte Carola A. wohl einen Stein im Brett. Künstlerin, dreifache Mutter, nicht vorbestraft und durch den langen Führerscheinentzug gestraft genug – das roch förmlich nach einer Verfahrenseinstellung, sofern sie auf etwaige Entschädigungsansprüche wegen des Entzugs verzichtete.

Das tat die junge Frau von Herzen gerne. Auf Antrag des Staatsanwaltes wurde das Verfahren wegen Unfallflucht eingestellt. In einem weiteren Beschluss hob die Richterin die Führerschein-Entziehung auf, holte die Karte aus der Akte und gab ihn der Angeklagten zurück. Außerdem erhielt sie eine Bescheinigung, dass das alles seine Richtigkeit habe – für den Fall, dass sie in eine Kontrolle gerate, bevor der Gerichtsbeschluss in den Computerregistern gelandet ist.