Mit einem blauen Auge davongekommen ist eine 83-jährige Rösratherin: Ein Verfahren wegen Unfallflucht wird gegen 1384,45 Euro eingestellt.
Unfallflucht beim EinparkenRösratherin (83) muss für Prozess-Ende 1384,85 Euro zahlen
Als eine nicht eben leicht zu handhabende Person hat sich eine 83-jährige Rösratherin erwiesen, die sich vor dem Bensberger Amtsgericht wegen Unfallflucht verantworten musste. Energisch bestritt die resolute Seniorin in ihrem Prozess, dass sie ein anderes Auto beim Einparken in Forsbach beschädigt und damit immerhin 3625 Euro Fremdschaden verursacht habe.
Dabei fiel sie einem drei Jahre jüngeren Zeugen, der etwas anderes beobachtet hatte, gleich mehrfach ins Wort, sodass Richterin Simona Sünnemann sie schließlich zur Ordnung rief: „Lassen Sie den Zeugen ausreden!“
Gleichwohl ging das Strafverfahren für die Fahrerin glimpflich aus: Da sie bislang unbescholten durch das Leben gegangen ist, wird es wegen Geringfügigkeit eingestellt, sofern sie die Kosten für ein sie schwer belastendes Lackgutachten übernimmt. Die Rechnung für das Gutachten solle nicht bei der Staatskasse hängen bleiben, hatte die Staatsanwältin zuvor gefordert. Gegen einen Strafbefehl über 900 Euro hatte die Angeklagte zuvor Einspruch eingelegt.
Diverse kleine Blechschäden am Auto
Ein Fahrverbot verhängte die Richterin nicht. Ob die hörgeminderte alte Dame mit den diversen kleinen Blechschäden am Auto nach dem Prozess dennoch Post von der Straßenverkehrsbehörde in Sachen Fahrtauglichkeit erhält, blieb zunächst offen.
Der Unfall war eigentlich ein Allerweltsgeschehen gewesen: Anneliese R. (Namen geändert) wollte ihre in Forsbach wohnende Freundin zum Frühstück besuchen und machte sich mit ihrem nach ihren eigenen Angaben 20 Jahre alten Auto auf den Weg. In Forsbach parkte sie auf einem Parkplatz ein, blieb ein paar Stunden bei der Freundin und fuhr wieder. Tage später kam sie erneut dorthin und wurde dann auf das Geschehen angesprochen.
Schon damals, im Mai 2021 vor Ort, und auch jetzt im Strafprozess bestritt Anneliese R. jede Schuld. Nein, sie habe kein Auto touchiert. „Sonst wäre ich doch nicht wieder dorthin gefahren.“ Außerdem habe sich die Polizei bei der Feststellung des Unfallortes vertan.
Augenzeuge und Lackgutachten belasten Angeklagte
Misslich für die Angeklagte waren aber zwei Umstände: Zum einen hatte Augenzeuge Rudolf S. (80) am Unfalltag aus seinem Fenster geschaut, nachdem er ein blechernes Geräusch gehört hatte. Dort sah er Anneliese R., die einmal ganz um ihr Auto rumging und guckte, um sich dann zu entfernen.
Der zweite Umstand war ein Lackgutachten, das am Fahrzeug der Angeklagten genau den Lack des beschädigten Autos wiederfand: Farbe und Autotyp stimmten perfekt überein. Aber nein, die Angeklagte blieb dabei, sie habe das andere Auto nicht beschädigt. „Haben Sie denn einen anderen VW Polo angefahren?“, fragte die Richterin schließlich auf der Suche nach einer Erklärung für die äußerst kompromittierenden fremden Lackspuren am Auto der Rösratherin. Nein, das natürlich auch nicht.
Nach einigem Hin und Her bat der Verteidiger schließlich um ein Rechtsgespräch, das ihm Richterin und Staatsanwältin auch gewährten. Dem folgte die Einstellung gegen die vom krummen Betrag her reichlich ungewöhnliche Auflage zur Zahlung von 1384,45 Euro innerhalb von sechs Monaten.