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TierkörperbeseitigungTierkadaver kosten Kreis 200.000 Euro

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Rhein-Berg – Die Beseitigung von toten Tierkörpern kostet den Kreis rund 200.000 Euro im Jahr. Diese Zahl nannte Pressesprecherin Birgit Bär auf Anfrage, nachdem bekannt geworden war, dass der Kreis Borken in Westfalen nicht weniger als 1,2 Millionen Euro pro Jahr für die Tierkörperbeseitigung ausgeben muss. In dessen Einzugsgebiet war kürzlich ein besonders drastischer Fall aufgetreten: 940 Schweine waren auf einem einzigen Hof verendet – angeblich durch Nachlässigkeiten der Züchter. Für die Beseitigung der Kadaver muss nun der Steuerzahler aufkommen.

Hauptsächlich Falltiere

In Rhein-Berg gibt es derartige Mastbetriebe nicht. Aber auch hier fallen tote Tiere an. Die jährlichen Kosten entstehen vor allem durch auf Höfen verendete Tiere – sogenannte Falltiere: Rinder, Pferde, Schafe oder nicht lebensfähige Kälber oder Lämmer. Hinzu kommen noch verendete Fundtiere wie Hasen oder Füchse an Straßen. Das erste Tierkörperbeseitigungsgesetz trat 1939 in Kraft. Über die Jahre wurde es beständig fortgeschrieben – zuletzt 2001.

Diesem Gesetz zufolge muss der Besitzer des toten Tieres nur noch 25 Prozent der Beseitigungskosten zahlen. Der Kreis trägt die übrigen 75 Prozent sowie die Transportkosten. Dadurch trägt der Kreis bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten. Bis zum Inkrafttreten des Gesetztes war es noch dem Tierhalter vorbehalten, für eine Beseitigung zu sorgen. In der Regel wurden die Kadaver dann begraben – was Umweltschäden wie Grundwasserverunreinigungen zur Folge haben konnte.

Für Rhein-Berg hat ein Unternehmen aus Lünen die Kadaverbeseitigung übernommen. Die Tierkörper werden erst zerhäckselt, dann sterilisiert, dann zu Tiermehl und Fett verarbeitet. Dies wird dann zum Beispiel für die Gewinnung von Energie genutzt. Bis ins Jahr 2000 war es noch gestattet, das anfallende Tiermehl als Futtermittel für Masttiere zu verwenden. Nach den BSE-Skandalen wurde dies verboten. (ew/joko)