Gefälschter ImpfausweisPolizei ermittelt gegen 20-jährigen Bedburger
Bedburg – Die Bedburger Polizei ermittelt in einem Fall der Urkundenfälschung gegen einen 20-Jährigen. Der junge Mann wollte sich am Mittwochvormittag in einer Bedburger Apotheke mit einem gefälschten Impfausweis ein digitales Impfzertifikat erschleichen.
Bei der gewissenhaften Prüfung fielen einer 29-jährigen Apothekerin jedoch Unstimmigkeiten auf. Bei den Eintragungen im Impfpass des Bschuldigte handelte es sich um Fälschungen. Polizisten nahmen eine Strafanzeige vor Ort auf. Das Kriminalkommissariat 13 hat die Ermittlungen aufgenommen.
Ein Blick ins Strafgesetzbuch zeigt: Laut §277 und §275 kann das Vorlegen eines gefälschten Impfzertifikats mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf bis zu fünf Jahren steigen. Das ist dann der Fall, wenn jemand gewerbsmäßig Impfpässe fälscht. (ft)