„Können nicht beliefert werden“Bergheimer sind wegen Baustelle an Kölner Straße sauer
Bergheim – Die Bauarbeiten an der Kölner Straße in der Bergheimer Innenstadt sorgen für Frust bei einigen Anwohnern und Einzelhändlern. So zum Beispiel bei Hans Jürgen Vetten und seiner Frau Zuliat Idonigie Vetten.
Sie betreibt seit November 2019 einen Afro-Shop an der Kölner Straße 23, also einen Laden für kulinarische Spezialitäten aus Afrika. Er ist Angestellter in einem anderen Betrieb, unterstützt seine Frau aber rund um den Laden. Weil es derzeit schlecht läuft, auch finanziell. Direkt vor der Tür wird der Kanal saniert. Und es gehe nur sehr schleppend voran, berichtet Vetten. „Die Arbeiter können da nichts für“, stellt Vetten gleich klar. Auch wisse er, dass der Kanal gemacht werden müsse. Aber er hält die Planung der Stadt für verfehlt, die Arbeiten dauerten einfach zu lange. Denn die Dauerbaustelle sei geschäftsschädigend. Es gebe Tage, da lägen die Einnahmen seiner Frau bei sechs oder sieben Euro.
Kölner Straße: Lärm sorgt für Schlaflosigkeit bei Anwohnerin
„Wir können auch nicht beliefert werden“, sagt Vetten. Er und seine Frau müssten im Moment nach Holland und Belgien fahren, um ihre Ware, die es in der Nähe nicht zu beziehen gibt, nach Bergheim in ihr Geschäft zu holen. Auch andere Anlieger an der Straße ärgere die Dauerbaustelle, berichtet er. Die Inhaberin des Gebäudes an der Kölner Straße berichtet, sie könne wegen der Baustelle nicht schlafen, wenn sie vom Nachtdienst komme.
Von der Innenstadt aus kommend, führt ein schmaler Fußweg auf den Bürgersteig an der Baustelle vorbei zum Afro-Shop, auch ein Schild weist darauf hin. Trotzdem, meint Vetten, schrecke es die Kunden ab, sich an der Baustelle vorbeizuzwängen. Und Menschen mit Kinderwagen hätten es sowieso schwer. Denn die Gasse sei nicht nur schmal, auch die Pflasterung ist beschädigt.
Stadt Bergheim kann für Schaden nicht aufkommen
Kontakt zur Stadt hat Vetten bereits mehrfach aufgenommen. Es hat auch einen Ortstermin gegeben. Vetten wollte, dass die Stadt seiner Frau Teile der verlorenen Einnahmen erstattet. Die Stadt könne für den Schaden aber nicht aufkommen, berichtet die Verwaltung auf Anfrage. Größere Bauprojekte wie diese führten regelmäßig zu Belastung von anliegenden Geschäften, heißt es aus dem Rathaus. Rechtlich komme in diesem Fall der Eigentumsschutz zum Tragen. Durch diesen seien allerdings nicht Gewinn- oder Umsatzchancen oder ein Lagevorteil geschützt.
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Anders wäre es, wenn das Ladenlokal dauerhaft nicht zu erreichen, also komplett vom Wegenetz abgekoppelt wäre oder zum Beispiel nur noch über eine Brücke zu erreichen wäre. Dann läge ein „enteignungsgleicher Eingriff vor“. Das Lokal sei aber nach wie vor fußläufig zu erreichen, und Parkplätze gebe im Intro auch, so die Stadt. Verständnis habe man trotzdem, heißt es. Man könne aber nicht immer Einfluss nehmen, wenn zum Beispiel begleitende Arbeiten durch andere Unternehmen ausgeführt würden. Derzeit arbeitet nämlich dort der Versorgungsträger Westnetz, sagt die Stadt. Wenn deren Arbeiten abgeschlossen sind, werden Straße und Gehweg erneuert. Ende Oktober soll alles fertig sein. „Wir kommunizieren gegenüber den Versorgungsträgern selbstverständlich die Dringlichkeit und achten auf deren Termineinhaltung“, so die Stadt.