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Autofahrer wundern sichWas Tempo 30 auf einer Landesstraße in Bergheim soll

Lesezeit 2 Minuten
Das Foto zeigt Fahrzeuge, die die Landstraße 91 in Glessen befahren. Ein Tempo-30-Schild weist sie darauf hin, langsam zu fahren.

Auf einem Abschnitt der Landstraße 91 in Glessen ist nur noch Tempo 30 erlaubt.

Es ist eine Landesstraße. Und doch gilt in Bergheim-Glessen auf einem Stück von 700 Metern Tempo 30. Warum das so ist.

Tempo 30 auf einer Landesstraße? Das ist selten und ungewöhnlich. Auf einem rund 700 Meter langen Stück der L91 in Glessen gilt seit dem 8. Februar diese Höchstgeschwindigkeit. Zuvor waren 50 km/h zulässig. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat entsprechende Schilder aufgestellt. Der Zusatz fällt ins Auge: „Lärmschutz“.

Der Landesbetrieb Straßenbau hat 2022 für die Ortsdurchfahrt vom Kreisverkehr Brauweilerstraße/Dansweilerstraße bis Zum Gut Neuhof an der Einmündung Im Heuchen eine lärmtechnische Berechnung vorgenommen. „Bei der Untersuchung des Streckenbereiches sind Überschreitungen der Lärmimmissionsgrenzwerte sowohl bei Tag, als auch bei Nacht ermittelt worden“, sagt Torsten Gaber, Pressesprecher des Landesbetriebs Straßenbau.

Der Lärm im Glessener Zentrum soll eingedämmt werden

„Auf Grundlage dieser Berechnung, die wir an die Stadt Bergheim im Dezember 2022 zugeleitet haben, hatte die Stadt Bergheim die Möglichkeit, zur Reduzierung der Lärmbelastung eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern in der Stunde wegen Lärmschutzes anzuordnen.“

Und diese Möglichkeit hat die Stadt genutzt. „Die Reduzierung auf Tempo 30 soll dafür sorgen, die Lärmbelastung im Glessener Zentrum einzudämmen“, sagt Steffen Neumann von der Pressestelle der Stadtverwaltung.

Wechsel von verschiedenen Geschwindigkeiten verwirrt

Für den Bergheimer Ratsherren und Kreistagsmitglied Helmut Paul ist die Anordnung wegen Lärmschutzes ein wichtiger Schritt. „Es bleibt zeitnah zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auch auf anderen Abschnitten von Ortsdurchfahrten bei Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen aus Lärmschutzgründen einfacher als bisher angeordnet werden kann“, sagt Paul.

Bisher gebe es bei der Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 allenfalls Ausnahmebereiche mit Tempo 30 an Schulen, Kindertagesstätten oder Senioreneinrichtungen. Das gehe einher mit einem oftmals „unübersichtlichen schnell und langsam kurz hintereinander“.

Die Zeiten für den Bau von Ortsumgehungen sind vorbei

Straßensanierungen und Investitionen in den ÖPNV würden riesige Summen in Anspruch nehmen, der Bau von Ortsumgehungen für jeden Stadtteil sei nicht möglich. „Diese Zeiten sind vorbei“, sagt Paul. Ortsumgehungen seien nur noch im Ausnahmefall möglich und etwa „bei der Umgehung von Bergheim-Mitte, Paffendorf, Zieverich, Glesch, Bergheimer Dorf, Kenten und Quadrath-Ichendorf durch die bereits lange geplante Fortführung der L 361n in Kombination mit der K22n vertretbar“.

Daher sei es wichtig zu prüfen, wie die Belastungen für die Anwohner von Ortsdurchfahrten und Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer abzuwenden seien. Lärmschutz könne da ein wichtiger Faktor werden.