Einrichtungshaus in PulheimStadt Bergheim klagt gegen Segmüller-Erweiterung

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Vor einem Möbelhaus wehen bunte Fahnen.

Das Einrichtungshaus Segmüller in Pulheim will seine Verkaufsfläche erweitern. Die Stadt Bergheim klagt dagegen.

Bergheims Bürgermeister pocht auf den Vergleich, den die Städte Bergheim, Leverkusen und Pulheim geschlossen hatten.

Die Stadt Bergheim will juristische Schritte gegen die Erweiterung des Möbelhauses Segmüller in Pulheim einleiten. Die Baugenehmigung für eine Erweiterung um 8000 Quadratmeter Verkaufsfläche, die die Stadt Pulheim dem Unternehmen erteilt habe, widerspreche dem Vergleich, den die Städte Bergheim, Leverkusen und Pulheim vor der Eröffnung des Einrichtungshauses im Jahr 2016 getroffen hätten, sagte Bergheims Bürgermeister Volker Mießeler. Er habe zu den rechtlichen Schritten auch ein Abstimmungsgespräch mit Leverkusens Oberbürgermeister Uwe Richrath geführt. 

„Dass es jetzt heißt, dieser Vergleich sei nicht mehr zeitgemäß, ist schon frech“, sagt Mießeler. Segmüller hatte ursprünglich ein Einrichtungshaus mit 45 000 Quadratmetern Verkaufsfläche geplant, die Städte Bergheim und Leverkusen hatten jedoch massive Bedenken wegen der sogenannten zentrenrelevanten Sortimente, die ihrer Meinung nach eine Gefahr für die Einzelhändler in den Städten bedeutet hätten. Die Fläche für diese Artikel wie etwa Haushaltswaren, Heimtextilien und Lampen ist mit derzeit 1500 Quadratmetern deutlich kleiner ausgefallen als die eigentlich ins Auge gefassten 4500 Quadratmeter. 

Bergheim visiert Klage gegen Baugenehmigung an

Bergheim will mehrere juristische Hebel ansetzen. Zum einen wolle man beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen die Baugenehmigung einreichen, sagt Mießeler. „Dafür ist eine Frist bis zum 6. Oktober einzuhalten.“ Zudem setze man auf einen Vollstreckungsantrag auf Wiederherstellung des zwischen den Städten gefassten Vergleichs und wolle auf Wiederherstellung der Baulast klagen. Die hatten die Städte Bergheim und Leverkusen sich gewähren lassen – damit nicht mehr als 30 000 Quadratmeter Verkaufsfläche eingerichtet werden.

Mießeler fürchtet nun, dass das Unternehmen Segmüller bereits Fakten geschaffen hat. „Zwischen der Baugenehmigung am 25. August und der Mitteilung an uns am 6. September lag ja genug Zeit.“

Stadt Leverkusen prüft rechtliche Schritte gegen Erweiterung

Die Stadt Pulheim äußert sich auf Nachfrage nicht zu den beabsichtigten Klagen. Die Stadt Leverkusen prüft nach eigenen Angaben derzeit mögliche rechtliche Schritte gegen die genehmigte Erweiterung der Verkaufsfläche des Einrichtungsgeschäftes Segmüller in Pulheim. „Hierfür stehen die Städte Leverkusen und Bergheim im Austausch.“

Christof Gerpheide, Sprecher der Geschäftsleitung des Unternehmens Segmüller, teilt mit: „Natürlich steht es den Städten Leverkusen und Bergheim grundsätzlich frei, Rechtsmittel einzulegen. Derzeit liegen uns noch keine genauen Informationen zur Klage oder eine Begründung, warum die Rechtsmittel eingelegt werden, vor.“

Daher können wir uns dazu derzeit auch nicht im Detail äußern und beteiligen uns auch nicht an Spekulationen.“ Das Unternehmen habe vollstes Vertrauen in die Rechtmäßigkeit der Entscheidung. Gerpheide: „Die Genehmigung beruht auf einer Prüfung der Stadt Pulheim zu den Eigentumsrechten von Segmüller.

Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Segmüller einen gesetzlichen Anspruch auf eine Verkaufsfläche von insgesamt 38000 Quadratmetern mit 1500 Quadratmetern Fläche für zentrenrelevante Sortimente hat.“ Dabei stütze sich die Stadt auf Gutachten. Diese belegten, dass eine Erweiterung für das Sortiment Möbel keinen negativen Einfluss auf die umliegenden Innenstädte habe, in denen Möbel nur als Randerscheinung oder gar nicht angeboten würden.