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Glessener Mühlenhof in BergheimDeshalb wurde der Flächennutzungsplan geändert

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Der Glessener Mühlenhof.

Bergheim-Glessen – Der Stadtrat hat beschlossen, den Flächennutzungsplan für das etwa sieben Hektar große Areal des Glessener Mühlenhofs zu ändern. Aus „Fläche für die Landwirtschaft“ wird nun „SO – Sonstiges Sondergebiet – Erlebnisbauernhof“. Außerdem ist beschlossen worden, einen neuen Bebauungsplan für den Mühlenhof aufzustellen.

Der Glessener Mühlenhof als Erlebnisbauernhof mit Hofladen und Café sowie Veranstaltungsstätte für Kindergeburtstage, Hochzeiten und sonstige Anlässe habe für Bergheim und die Region eine touristische Bedeutung, schreibt die Stadtverwaltung. Um den Standort zu sichern und Möglichkeiten zu schaffen, auf dem Gelände demnächst möglicherweise zu erweitern, müssten der Flächennutzungsplan geändert und ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.

Bergheim: Fraktion will Kindergarten

Kritik kam von der Fraktion MDW! – Die Linke, die beantragten, dort die Möglichkeit für einen Kindergarten zu schaffen. Fraktionsvorsitzender Achim Brauer erläuterte im Nachgang zur Sitzung, dass er dabei vor allem an Kinder aus Fliesteden denke. Für deren Ort sei nämlich kein weiterer Kindergarten geplant. Der Mühlenhof liegt zwischen Fliesteden und Glessen neben dem Golfclub. Die derzeitige Kindergartenplanung in Bergheim sieht stattdessen vor, in Rheidt-Hüchelhoven, das zum selben Sozialraum wie Fliesteden gehört, einen weiteren Kindergarten zu errichten.

Ab 2005 sei die Hofanlage errichtet und immer wieder ausgebaut und erweitert worden, schreibt die Stadtverwaltung. Seit 2010 ist der Mühlenhof für Besucher und Touristen geöffnet. Eine wesentliche Erweiterung sei derzeit nicht geplant, teilt die Stadtverwaltung mit, „aber die bestehenden Bauten und Nutzungen sollen optimiert werden“.

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Für Freitag, 10. Dezember, 14.30 bis 17.30 Uhr, ist auf dem Glessener Mühlenhof ein „Offener Kochtopf“ mit dem Ernährungsrat Köln geplant. Beim gemeinsamen Plätzchenbacken soll es unter anderem um regionale Lebensmittelversorgung gehen. Es gilt die 2G-plus-Regel. Anmeldung per E-Mail, anmeldung@ernaehrungsrat.koeln