Quadrath-IchendorfFlüchtlingsunterkünfte sollen sozialer Wohnraum werden
Bergheim-Quadrath-Ichendorf – Die Stadt Bergheim will die ehemaligen Flüchtlingsunterkünfte am Kirchacker 2-28 verkaufen. Wie die Verwaltung mitteilt, sollen die 14 Reihenhäuser an ein Wohnbauunternehmen gehen, das Erfahrungen im sozialen Wohnungsbau hat.
In den Jahren 2015 und 2016 hatte die Stadt im Zuge der Zuweisung und Vermittlung von Geflüchteten an vier Standorten 61 Mietshäuser gebaut. Finanziert wurden sie aus öffentlichen Mitteln mit der Zweckbindung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Diese Zweckbindung muss auch der neue Käufer beachten. „Entsprechend erfolgt die Vermietung nur an kinderreiche Familien, die im Besitz eines Wohnberechtigungsschreines sind“, schreibt die Verwaltung.
Endlich die Möglichkeit für preiswerten Wohnraum
„Durch dieses Vorhaben erhalten Familien mit drei und mehr Kindern die Möglichkeit zur Anmietung preiswerten Wohnraums an einem attraktiven Standort innerhalb des Stadtgebietes der Kreisstadt Bergheim“, kommentiert Bürgermeister Volker Mießeler. In der Pandemie werde deutlich, wie wichtig bezahlbarer und nicht beengter Wohnraum für Familien sei. Die Wohnanlage liegt nahe dem Quadrath-Ichendorfer Ortskern mit fußläufig erreichbaren Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Bahnhof. Sie soll nur zusammenhängend an ein Unternehmen verkauft werden. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. Juli. Weitere Informationen haben Lothar Blödgen, 02271/89559, Stefan Zimmermann, 02271/89286, Nadine Esser, 02271/89477, per E-Mail sowie online.
Hilfe für Menschen, die einen in Nordrhein-Westfalen gültigen Wohnberechtigungsschein haben und sozial geförderten Wohnraum suchen, bietet die Verwaltung künftig in der Abteilung Wohnen und Bürgerhilfen. Unter dem Suchbegriff „Formularservice“ auf der städtischen Homepage sei unter „Bauen und Wohnen“ eine „Anmeldung zur Wohnungssuche“ zu finden, teilt die Verwaltung mit. Den Vordruck kann man online ausfüllen, er ist aber auch im Rathausfoyer in einem Prospektständer zu bekommen.
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Menschen, die sich bei der Wohnungssuche angemeldet haben, erhalten von der Fachabteilung eine schriftliche Mitteilung, wenn sozial geförderte Wohnungen frei werden.