Während für viele Wohngrundstücke höhere Steuerzahlungen fällig werden, dürften Gewerbetreibende entlastet werden.
GrundsteuerDarum werden Eigenheimbesitzer und Mieter in Brühl stärker zur Kasse gebeten
Eigentümer von Brühler Wohngebäuden und in der Folge wohl auch die meisten Mieter werden im kommenden Jahr für die Begleichung der Grundsteuer B etwas tiefer in die Tasche greifen müssen. Hingegen sinkt die steuerliche Belastung für Besitzer von Gewerbegrundstücken.
Der Stadtrat folgte einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, einen einheitlichen Hebesatz von 700 Prozent für Wohn- und Gewerbegrundstücke für das Jahr 2025 anzusetzen und das Steueraufkommen insgesamt unverändert zu lassen.
Urteil des Verfassungsgericht macht Neuregelung erforderlich
Erforderlich wurde diese Entscheidung in Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Danach musste der Gesetzgeber die Grundsteuer neu regeln, um für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Bislang wird die Grundsteuer auf der Grundlage von Einheitswerten aus dem Jahr 1964 berechnet. Künftig soll der tatsächliche, von den Finanzämtern ermittelte Marktwert der Grundstücke angesetzt werden – und der liegt bei Wohnimmobilien gerade im Speckgürtel um Köln herum mittlerweile oft deutlich höher, während Geschäftsgrundstücke bei der Bewertung verhältnismäßig an Wert verloren.
Zwar räumte das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen die Möglichkeit ein, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzusetzen, um diese Verschiebung zu verhindern, doch wie schon Hürth und Erftstadt will nun auch in Brühl keinen Gebrauch davon machen.
Andernfalls bestehe erheblicher Einführungsaufwand, hatte die Verwaltung zuvor gewarnt. Bis zum Jahresbescheidlauf hätten demnach rund 16.000 Grundsteuer-Datensätze von der Steuerabteilung händisch geprüft werden müssen, hieß es. Die Einführung differenzierter Hebesätze hätte die Umsetzung der Reform verzögern und zu einer Einnahmelücke führen können. Zudem warnte die Stadt vor einem „hohen Widerspruchs- und Klagerisiko“ seitens der Eigentümer von Nichtwohngrundstücken, da die Anwendung differenzierter Hebesätze eine Abweichung vom Bundesmodell darstellt.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt derzeit in Brühl 800 Prozent. Im laufenden Jahr spült diese Steuer wohl 12,4 Millionen Euro in die Stadtkasse. Dieser Ansatz ist auch für das nächste Haushaltsjahr geplant – dann bei einem Hebesatz von 700 Prozent.
Vor der Abstimmung im Rat hatte Kämmerer Rolf Radermacher sich gegen den differenzierten Hebesatz ausgesprochen. „Dies hätte die Eigentümer von Wohngrundstücken durchschnittlich um weniger als zehn Euro je Monat entlastet, aber viele Schwierigkeiten mit sich gebracht“, erklärte er später.
Daniel Bunčić, Stellvertretender Fraktionschef der Grünen, wies trotz seiner Zustimmung auf seine Sorgen hin: „Gewerbetreibende können sich freuen, aber die Wohngrundstücke werden teurer. Die Mieten werden ebenfalls um im Schnitt ein Prozent steigen. Das sollte nicht auf Dauer so bleiben.“
Marcus Venghaus, Fraktionsvorsitzender des Bündnispartners SPD, betonte ebenfalls sein Missfallen, dass der „normale Bürger“ zusätzlich belastet werde. Rot-Grün setzte sich mit dem Antrag durch, von der Verwaltung eine Einführung differenzierter Hebesätze von 2026 an prüfen zu lassen. Angesichts von rechtlichen Unsicherheiten und Schwierigkeiten bei der Einführung nannte CDU-Fraktionschef Holger Köllejan das „Populismus“.