Konflikt um ZuständigkeitenBrühler Bürgermeister Dieter Freytag zieht vor Gericht
Brühl – Mit einer gerichtlichen Prüfung will Bürgermeister Dieter Freytag im Tauziehen um den Zuschnitt der Dezernate in der Brühler Stadtverwaltung für Klarheit sorgen. Der Konflikt hatte vor rund einem Jahr begonnen. Zum Jahresbeginn hatte das sozialdemokratische Stadtoberhaupt die Zuständigkeit für die Fachbereiche Schule und Sport dem Dezernat II um die Beigeordnete Stephanie Burkhardt entzogen und seinem eigenen Dezernat zugeordnet.
Der Bürgermeister habe sich angesichts der Arbeitsatmosphäre und der Arbeitsabläufe zwischen Dezernat und Fachbereich als oberster Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht veranlasst gesehen, organisatorisch tätig zu werden, begründet die Stadtverwaltung das Vorgehen nun nochmals in einer Mitteilung. CDU und Grüne halten diese Argumentation seit Beginn der Auseinandersetzung für nicht stichhaltig.
Vorwurf eines taktischen Manövers
Sie warfen dem Bürgermeister vor, ein taktisches Manöver gestartet zu haben, um ihr Bündnis zu untergraben. Außerdem versäumte Freytag nach ihrer Einschätzung eine ernsthafte Suche nach alternativen Lösungen, um die Schwierigkeiten innerhalb der Verwaltung zu beheben. Mit ihrer Mehrheit im Rat forderten Grüne und CDU vor einigen Monaten die Rückkehr zur alten Struktur und weigerten sich später, dieses Votum zurückzunehmen.
Mit seiner Klage gegen den Rat will der Bürgermeister nun feststellen lassen, dass der Beschluss des Gremiums rechtswidrig ist und die Entscheidungskompetenzen des Bürgermeisters verletzt.
Dieter Freytag sieht sich nach Auskunft der Stadtverwaltung durch die Rechtsprechung in einem anderen Fall in Nordrhein-Westfalen und auch durch die in Anspruch genommene juristische Beratung bestätigt.
Geteilte Meinungen
Ganz anders sieht das der Rhein-Erft-Kreis, den Grüne und Christdemokraten als Aufsichtsbehörde eingeschaltet haben und der sich ebenfalls von einer Kanzlei beraten ließ. Kreisdirektor Michael Vogel forderte Anfang November die unverzügliche Rückführung des Fachbereichs in den Zuständigkeitsbereich der Beigeordneten Burkhardt. Nun sei man gespannt auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, erklärte Vogel. Wie schnell die Richter am Verwaltungsgericht zu einer Einschätzung kommen, ist derweil noch unklar.
Bürgermeister Freytag sagte, er halte es nicht für vertretbar, die erneute Umsetzung seiner Mitarbeiter auf der Grundlage einer unklaren Rechtslage zu veranlassen. „Ich habe mich daher entschlossen, den Vorgang gerichtlich prüfen zu lassen“, erklärte der Bürgermeister. Er glaube, dass dies im Sinne aller Betroffenen der richtige Weg sei, um zu einer Befriedung zu kommen, die er anstrebe.
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