Brühl – Ricarda Welchering ist enttäuscht. Eigentlich hatte sich die Elfjährige auf einen schönen Sonntag im Phantasialand gefreut – gemeinsam mit ihren Freundinnen Anika und Amelie und deren Eltern. Beim Kartenkauf wurden stichprobenartig Kontrollen vorgenommen: Während die beiden Freundinnen durchgewunken wurden, musste Ricarda ihren Personalausweis vorzeigen. Den hatte sie nicht dabei.
Bis elf Jahre gilt der Kinderpreis von 18 Euro. „Ohne Ausweis musste Ricarda den Erwachsenenpreis von 38,50 Euro bezahlen. Allerdings wurde ihr an der Kasse zugesagt, dass sie gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 Cent die 20 Euro Differenz erstattet bekommt, wenn sie im Laufe des Tages den Ausweis vorlegt“, erzählt ihre Mutter Martina Welchering. Sie setzte sich in Köln ins Auto, um den Ausweis vorbeizubringen. Mutter, Tochter und die befreundete Familie trafen sich am Eingang.
Dann ist uns am Einlass auf sehr bestimmte Art gesagt worden, dass das nachträglich nicht geht. Die Zusage galt plötzlich nicht mehr.“ Die Eltern der Freundinnen seien sogar mit den Worten „Da sind ja die Mogler“ an der Kasse begrüßt worden. Ricarda klagte in der Zwischenzeit über Übelkeit und wollte ohnehin nach Hause. Die Stimmung war im Keller. „Während das Kind schon elend im Auto lag, haben wir noch mit vier weiteren Mitarbeitern diskutiert.“ Mit dem gleichen Ergebnis. Martina Welchering ist wütend. „Das hat doch mit Kulanz nichts zu tun. Schließlich war das doch zugesagt.“ Als sie im Weggehen mit dem Einschalten der Medien gedroht habe, sei ihr eine Freikarte für ihre Tochter angeboten worden. „Aber die wollte ich nicht. Ich wollte das zu viel gezahlte Geld zurück. Erstens will ich nicht mehr in den Park und zweitens muss bei einer Freikarte ja doch eine Begleitperson voll zahlen.“
Schutz vor Betrug
Beim Phantasialand sieht man die Sachlage anders. Die Differenz zwischen Erwachsenen- und Kinderkarte könne nur erstattet werden, solange das Ticket nicht entwertet sei. Das Kind hätte also vor dem Park auf die Mutter samt Ausweis warten müssen. Damit wolle sich das Phantasialand vor Betrugsversuchen schützen. Eine Bearbeitungsgebühr werde in keinem Fall erhoben, die könne an der Kasse auch gar nicht gebucht werden, heißt es aus der Pressestelle des Unternehmens.
Die betroffene Kassiererin sei eine langjährige, erfahrene Mitarbeiterin. Sie habe der Mutter den Sachverhalt korrekt geschildert, ebenso der Gästeservice, mit dem Martina Welchering auch telefoniert habe. Weil es dem Mädchen übel geworden sei, habe man ihm eine Freikarte angeboten. Das habe die Mutter brüsk abgelehnt, heißt es aus der Pressestelle des Phantasialandes.