Gebeutelter Elsdorfer HaushaltWählergemeinschaft Stimme schaltet Rhein-Erft-Kreis ein
Elsdorf – Die Kommunale Wählergemeinschaft Stimme für Elsdorf hat die Kommunalaufsicht beim Rhein-Erft-Kreis um Überprüfung gebeten, in wieweit rechtliche Bestimmungen eine Rücklagenbildung in ausreichender Höhe zwingend erforderlich machen und ob mit den Beschlussfassungen zu den Haushaltssatzungen ab 2015 gegen geltendes Haushaltsrecht verstoßen worden ist. Die Stadt muss nach jetzt ergangenem Urteil des Finanzgerichts aus dem Jahr 2015 etwa 6,8 Millionen an Gewerbesteuer an den Tagebaubetreiber zurückzahlen. Schon damals waren die betroffenen Kommunen vom Land gewarnt worden, dass eine Rückzahlung nicht ausgeschlossen sei.
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Zudem solle geprüft werden, ob ein Verstoß gegen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze vorliege, „denn die Elsdorfer Haushaltswirtschaft ist weder wirtschaftlich, noch effizient noch sparsam“, wie Fraktionsvorsitzender Jürgen Schiffer schreibt. Zudem will die Stimme vom Kreis wissen, „inwieweit die Bestellung eines beratenden Sparkommissars ratsam ist“. Der Vorteil einer Nichtgenehmigung des Etats – der Doppelhaushalt für 2021/22 wurde vom Kreis bislang noch nicht genehmigt – sei, dass die vom Stadtrat in diesem Monat beschlossene Erhöhung der Realsteuern nicht zum Zuge käme. „Selbst der schlimmste Sparkommissar kann unserer Auffassung nach besser und verantwortungsvoller für unsere Stadt entscheiden, als die derzeitige Ratsmehrheit“, ist Schiffer überzeugt.