Zwei Leichen in Erftstadt28-Jährige von Ex-Freund ins Haus gelockt und erschossen
- Ein 31 Jahre alter Mann aus Erftstadt-Köttingen hat offenbar erst seine ehemalige Lebensgefährtin und dann sich selbst erschossen.
- Einen Tag nach der Tat gab die Staatsanwaltschaft Köln neue Details zu dem Fall bekannt.
- Unklar ist nach wie vor, wie der Täter in Besitz einer Waffe gekommen ist.
Erftstadt-Köttingen – Fassungslos und entsetzt reagierten viele Köttinger, als sie von dem Tötungsdelikt in einem Haus an der Kolpingstraße hörten. Am Montag wurden in dem Einfamilienhaus die Leiche einer 28-jährigen Frau und eines 31-jährigen Mannes gefunden. Was schnell vermutet wurde, bestätigte jetzt die Staatsanwaltschaft Köln.
Hintergrund ist offenbar eine Beziehungstat. Die Frau hatte sich vor kurzer Zeit von ihrem Lebensgefährten getrennt und war ausgezogen. Er hatte die Trennung nicht wahrhaben wollen.Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer: „Die bisherige Erkenntnislage spricht dafür, dass der 31-Jährige seine ehemalige Lebensgefährtin unter einem Vorwand zu sich nach Hause gebeten und sie dort unmittelbar nach ihrem Eintreffen erschossen hat. Anschließend hat er die Schusswaffe gegen sich selbst gerichtet und Suizid begangen. Das Motiv für die Tat wird vermutlich in der beendeten Beziehung zu suchen sein.“
Erftstadt: Täter soll keinen Waffenschein besessen haben
Vor einigen Jahre war das Paar in das Einfamilienhaus gezogen. Sie arbeitete bei einer Automobilfirma in Bonn. Doch vor einiger Zeit kriselte es. Die 28-Jährige wollte offenbar die Trennung, suchte sich eine eigene Wohnung und zog aus. „Was den Täter konkret zur Tat bewogen hat, ist jedoch nicht bekannt. Einen Abschiedsbrief oder andere Beweismittel, die hierüber Aufschluss geben könnten, sind nicht gefunden worden“, teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit.
Hinweise, dass weitere Personen an der Tat beteiligt gewesen sein könnten, hat die Polizei nicht. Unklar ist bislang noch, woher der 31-Jährige die Tatwaffe hatte. Einen Waffenschein habe er nicht besessen, bestätigte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage.