Schmierereien und VandalismusVideokameras am Liblarer Bahnhof nicht erlaubt
- Am Liblarer Bahnhof kam es zuletzt immer wieder zu mutwilligen Zerstörungen und Schmierereien.
- Die Freie Wählergemeinschaft plädiert schon länger für eine Videoüberwachung des Geländes vor dem Bahnhof.
- Doch diesem Vorhaben wurde jetzt eine klare Absage erteilt.
Erftstadt-Liblar – Immer wieder gibt es am Liblarer Bahnhof Klagen über Verschmutzung und Zerstörungen. So wurden die Scheiben eines Kiosks mehrfach und ein Fahrkartenautomat beschädigt, Wände mit Kritzeleien beschmiert und abgestellte Fahrräder demoliert oder gestohlen. Gerade in besucherschwachen Zeiten und bei Dunkelheit fühlt sich längst nicht jeder sicher vor dem Bahnhof. Auch wenn Mitarbeiter des Ordnungsamtes tagsüber regelmäßig vor Ort sind.
Die Freie Wählergemeinschaft plädiert für eine Videoüberwachung des Geländes vor dem Bahnhof. Schließlich würden Kameras an Kölner Bahnhöfen seit längerem und auch erfolgreich eingesetzt. Die Stadtverwaltung würde gerne Videotechnik einführen. Doch sie darf es nicht, wie sie im Ausschuss für Stadtentwicklung erläuterte. Grund dafür sind rechtliche Bestimmungen.
Problem: Datenschutzgrundverordnung
Durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutzverordnung seien die Bedingungen für eine Videoüberwachung noch strenger gefasst worden, als dies ohnehin der Fall gewesen sei. Dabei geht es jeweils um die Güterabwägung, was schwerer wiegt: das Sicherheitsinteresse und Schadensabwehr oder das Freiheitsrecht des Bürgers, nicht gefilmt werden zu dürfen.
Im November vergangenen Jahres war von der Verwaltung eine Stellungnahme der Kreispolizeibehörde angefordert worden. Die aber empfahl nicht die Videoüberwachung, sondern schloss sich der Datenschutzbeauftragten der Stadt an, dass die Videoüberwachung am Bahnhof Liblar rechtlich nicht zulässig sei.
Kein Schwerpunkt
Die Verwaltung wurde aufgefordert, sich mit dem Bahnhofsmanagement der Bahn in Verbindung zu setzen. „Gemäß Einschätzung der Bundespolizei bedarf es am Bahnhof Erftstadt keiner Videoüberwachung. Der Bahnhof wird nicht als »definierter Bahnhof« für eine Videoüberwachung eingestuft, so die Mitteilung der Verwaltung gegenüber dem Ausschuss. Anders ausgedrückt: Der Liblar Bahnhof ist noch kein Kriminalitätsschwerpunkt. Erst wenn er dies ist, sind Kameras zulässig.
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Die Verwaltung wurde von den Fraktionen im Ausschuss aufgefordert, das Thema Videoüberwachung weiter im Auge zu behalten und bei einer sich doch noch abzeichnenden rechtlichen Möglichkeit, die entsprechende Technik am Bahnhofsvorplatz zu prüfen und gegebenenfalls dann auch zu installieren.