AboAbonnieren

SteuerbescheidWas Hundehalter in Erftstadt jetzt wissen müssen

Lesezeit 1 Minute
Shepherd Toni blickt in die Kamera.

Die Stadt vereinfacht die Abläufe für Hundehalter. (Symbolbild)

Für das Haushaltsjahr 2025 wird kein neuer Mehrjahresbescheid für die Hundesteuer versandt. Der Bescheid aus 2024 ist weiterhin gültig.

Die Stadt Erftstadt hat die Hundesteuerbescheide umgestellt. Das teilt die Verwaltung in einer Meldung mit. So will die Stadt nach eigenen Angaben Kosten einsparen und Abläufe vereinfachen.

Konkret bedeutet das, dass die in einem Mehrjahresbescheid getroffenen Festsetzungen so lange gültig bleiben – auch in den Folgejahren, bis sie durch einen Änderungsbescheid oder einen aktualisierten Mehrjahresbescheid neu erlassen werden.

Ein Steuerbescheid wird demnach nur noch bei folgenden Änderungen neu erlassen: des Steuersatzes, der Anzahl der Hunde, des Besitzers oder der Besitzer in, des Zeitraumes (Ab- und Anmeldung) oder der Ermäßigungsgrundlagen. Entstünden Änderungen aufgrund einer neuen Hundesteuersatzung, erfolge die Bekanntgabe dieser Satzung im Vorfeld durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt, so die Verwaltung weiter.

Dann ist die Hundesteuer in Erftstadt fällig

Darüber hinaus haben Hundehalterinnen und Hundehalter Folgendes zu beachten: Mehrjahresbescheide über die Hundesteuer von 2024 sollen auch weiterhin für die Folgejahre sorgfältig aufbewahrt werden.

Die gesetzlichen Fälligkeitstermine am 15. Februar, 15. Mai, 15. August sowie am 15. November sind laut Verwaltung in jedem Jahr selbstständig zu beachten. Um die Termine nicht zu versäumen, können Hundehalterinnen und -halter und der Stadtkasse ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.

Die Stadt bittet Hundehalter, Veränderungen wie insbesondere Adressänderungen zeitnah mitzuteilen.

Rückfragen beantwortet die Abteilung „Steuern, Abgaben, Abfallgebühren“ unter 02235/409652 oder per E-Mail.