Rhein-Erft-Kreis – Die Kölner Polizei ermittelt gegen einen ihrer Kollegen aus der Wache in Erftstadt-Lechenich. Das hat die Staatsanwaltschaft Köln veranlasst. Der Anfangsverdacht lautet auf Strafvereitelung im Amt.
Ein Erftstädter (der Name ist der Redaktion bekannt) behauptet, der Beamte habe es abgelehnt, eine Anzeige gegen unbekannt aufzunehmen. Nachdem der Mann vor rund zwei Wochen beinahe Opfer eines mutmaßlichen WhatsApp-Betrugs geworden war, habe ihn der diensthabende Polizist in der Wache in Lechenich „mit einer für mich unvorstellbaren Harmlosigkeit abgewiesen – nach dem Motto: Was sollen wir denn machen?“. Fassungslos und ohnmächtig habe er die Dienststelle verlassen, berichtet der Mann.
Er wandte sich an diese Zeitung, „weil ich die Berichterstattung über kriminelle Whats-App-Übergriffe auf Senioren seit Wochen verfolge“. Darin hatte auch Thomas Held, Sprecher der Polizei im Rhein-Erft-Kreis, deutlich gemacht, wie verachtenswürdig die Masche sei, die Gutgläubigkeit und die Sorge älterer Menschen um ihre Angehörigen auszunutzen.
Zahl der Fälle im Rhein-Erft-Kreis steigt rapide
Seit mehreren Monaten verzeichnet die Polizei einen besorgniserregenden Anstieg der Fälle. Um aufzuklären und potenzielle Opfer zu erreichen, hat die Polizei ein Video erstellen lassen: Darin gibt sie Tipps, woran sich fingierte Nachrichten erkennen lassen und wie sich die Angeschriebenen verhalten sollten. Das Vorgehen ist stets gleich: Die Betrüger geben sich über den Messengerdienst als vermeintliche Bekannte oder Verwandte der Empfänger aus, die sich in einer Notlage befinden, und bringen sie dazu, Geld zu überweisen oder Daten preiszugeben.
So war es auch bei dem Erftstädter: „,Ich habe eine WhatsApp erhalten, in der ich aufgefordert wurde, die alte Nummer meiner Enkelin zu löschen und die neue zu speichern. Das geschah in der Nacht. Im Laufe des Tages wurde über die gleiche Handynummer nachgefragt, ob ich die neue Nummer gespeichert hätte.“ Er wusste, dass es sich um einen Betrugsversuch handeln musste, ging am selben Tag zur Polizeiwache – und kehrte ernüchtert zurück: „Ich habe eine konkrete Handynummer, die man nachverfolgen kann. Ich wollte mich als »Köder« anbieten, um diese Kriminellen zu verfolgen. Doch ich habe nur Verständnislosigkeit und Gleichgültigkeit erfahren.“
Bürger hat Glaube an Hilfe der Polizei verloren
Thomas Held dagegen versichert: „Es ist immer der richtige Schritt, wenn Bürgerinnen und Bürger sich in Gefahren- und Notsituationen oder auch schon bei dem geringsten Verdacht auf eine Straftat an die Polizei wenden. Das ist uneingeschränkt über unsere Notrufnummer 110 oder auch auf jeder Polizeiwache möglich.“ Unabhängig von den Ermittlungen der Kölner Polizei gegen den diensthabenden Beamten in der Lechenicher Wache befasst sich das Beschwerdemanagement der Kreispolizeibehörde mit dem Vorfall – auch wenn eine Beschwerde des Erftstädters nicht vorliegt. Er hat den Glauben daran verloren, dass die Polizei ihm wirklich helfen will: „So werden insbesondere ältere Bürger nicht geschützt! Da gilt es nachzubessern.“
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Strafvereitelung im Amt wird nach § 258a Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.