Der finanzielle Spielraum für Erftstadt verringert sich weiter. Ein Haushaltssicherungskonzept muss her.
Städtische FinanzenKreis lehnt Erftstadts Haushalt ab – Zweifel an Zahlungsfähigkeit
Der Rhein-Erft-Kreis hat den städtischen Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 nicht genehmigt. Für die Kommunalaufsicht ist die stetige Aufgabenerfüllung sowie die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Stadt auf Dauer nicht sichergestellt. Damit ist Erftstadt verpflichtet, erneut ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dies teilte Behördensprecher Christian Kirchharz am Montag (24. Juni) mit.
Bürgermeisterin Carolin Weitzel (CDU) sagte: „Diese Entscheidung trifft uns sehr.“ Es sei bedauerlich, dass Erftstadt sich nicht dem landes- und bundesweiten Trend der Abwärtsspirale der öffentlichen Haushalte entziehen konnte. „In den beiden zurückliegenden Jahren haben wir Überschüsse erwirtschaftet und wurden deshalb aus dem Haushaltssicherungskonzept entlassen.“
Kämmerer hatte den verfügbaren Rahmen ausgeschöpft
Kämmerer Dirk Knips habe alle Möglichkeiten des im Februar 2024 vom Landtag beschlossenen Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ausgeschöpft, da es den Kommunen des Landes nun möglich ist, Verluste aus einzelnen Haushaltsjahren in künftige Jahre vorzutragen, so Kirchharz weiter.
Weitzel kündigte an, sie werde mit Knips das geforderte Haushaltssicherungskonzept erarbeiten und dem Rat in dessen Septembersitzung vorlegen.
2023 konnten 141 der 361 Mitgliedskommunen des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Im laufenden Haushaltsjahr können dies laut Kirchharz nur noch 28 Kommunen.