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Raub, Einbruch, BetrugDas sind die aktuellen Fahndungen der Polizei in Rhein-Erft

Lesezeit 3 Minuten
Polizei steht vor einem abgesperrten Gelände an einem Bauernhof.

Die Polizei (Symbolfoto) ist bei der Suche nach Verdächtigen auf die Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen.

Diese Fahndungen der Polizei sind im Rhein-Erft-Kreis gerade aktuell. Die Ermittler suchen Hinweise zu den bislang unbekannten Tätern.

Raub, Diebstahl, Körperverletzung: Tatverdächtige versuchen in vielen Fällen, sich den Fängen der Justiz zu entziehen. Für die Polizei werden öffentliche Fahndung dabei zu einem immer wichtigeren Instrument, um den mutmaßlichen Tätern auf die Spur zu kommen.

„Mit der Veröffentlichung von Fahndungen im Fahndungsportal NRW erhöht die Polizei NRW den Druck auf mögliche Straftäter oder erlangt Hinweise zu vermissten Personen“, erklärt Markus Niesczery, Pressesprecher beim Landeskriminalamt NRW auf Anfrage dieser Zeitung.

Auch im Rhein-Erft-Kreis sucht die Polizei derzeit nach Verdächtigen. Einzusehen sind diese Fahndungen auf dem digitalen Fahndungsportal der Polizei NRW.

Erftstadt: Unbekannte brechen in Haus ein – Flucht ohne Beute

In Erftstadt sind zwei Männer am 12. Juni 2024 in das Haus eines Seniors eingebrochen, um Geld zu erbeuten. Der Senior wehrte sich aber, sodass die beiden Unbekannten ohne Beute flüchteten. Einer der Täter wird wie folgt beschrieben:

  1. männlich
  2. dunkle Haare
  3. schlank
  4. 175 cm groß
  5. Bekleidung: schwarze Kappe, schwarzer Pullover mit Symbolen der Marke Louis Vuitton, helle Blue Jeans, schwarze Schuhe

Der andere Mann wird folgendermaßen beschrieben:

  1. männlich
  2. schlank
  3. 175 cm groß
  4. Bekleidung: Schwarzer Anglerhut, schwarzer Pullover mit weißem Balken auf linker Schulter, helle Blue Jeans, helle Schuhe

Die Polizei hat Bilder der Täter auf ihrem Fahndungsportal hochgeladen. Hinweise können unter der Rufnummer 02271/81-0 oder per Mail gegeben werden.

Elsdorf: Männer brechen in Wohnung ein – Seniorin verletzt

In Elsdorf sind am 29. August 2024 zwei Männer in eine Wohnung eingebrochen. Dabei wurde die 82-jährige Bewohnerin von den beiden Unbekannten mehrere Stunden lang festgehalten und körperlich angegangen.

Anschließend brachen die Männer im Keller des Hauses einen Tresor auf und flüchteten. Die 82-Jährige konnte nach ambulanter Untersuchung im Krankenhaus wieder entlassen werden.

Die Polizei hat Bilder der Täter auf ihrem Fahndungsportal hochgeladen. Hinweise können unter der Rufnummer 02271/81-0 oder per Mail gegeben werden.

Frechen: Frau von Unbekanntem unvermittelt angegriffen

In Frechen ist eine Frau am 11. Dezember 2024 von einem unbekannten Mann unvermittelt angegriffen und verletzt worden. Polizeiangaben zufolge griff der Mann die Frau nahe der Haltestelle Frechen-Rathaus an und verletzte sie mit einem unbekannten Gegenstand. Der Tatverdächtige flüchtete danach in Richtung Innenstadt.

Die Polizei hat Bilder des Täters auf ihrem Fahndungsportal hochgeladen. Hinweise können unter der Rufnummer 02271/81-0 oder per Mail gegeben werden.

Frechen: Unbekannter verkauft Auto mit gefälschten Papieren

In Frechen ermittelt die Polizei in einem Fall der Urkundenfälschung mit Betrug. Polizeiangaben zufolge verkaufte ein Mann am 30. April 2022 einer Frau ein Auto und setzte dafür einen Kaufvertrag auf. Im Nachgang stellte die Frau fest, dass sämtliche Dokumente, Kennzeichen und auch der vorgelegte griechische Ausweis des Mannes Fälschungen waren.

Die Polizei hat Bilder des Verdächtigen auf ihrem Fahndungsportal hochgeladen und erbittet sich Hinweise aus der Bevölkerung. Diese können unter der Rufnummer 02271/81-0 oder per Mail gegeben werden.

Hohe gesetzliche Hürden für polizeiliche Fahndungen

Vor allem digitale Fahndungen werden für die Polizei zu einem immer wichtigerem Hilfsmittel zur Verbrechensaufklärung. „Durch die Verlinkung mit Social-Media Kanälen wie beispielsweise Facebook, Instagram, Twitter und TikTok wird die Fahndung einem großen Kreis von Interessierten zugänglich gemacht“, so LKA-Pressesprecher Niesczery.

Die Herausgabe einer Fahndung, vor allem aber die Veröffentlichung von Fahndungsfotos eines Verdächtigen, wird nicht von der Polizei entschieden. Dafür gelten bundesweit einheitliche Regeln. Niesczery: „Jede Öffentlichkeitsfahndung muss zwingend durch ein ordentliches Gericht angeordnet werden oder bei Gefahr im Verzug durch Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.“

Aufgrund der strengen gesetzlichen Vorgaben werden öffentliche Fahndungen deshalb oftmals mehrere Wochen nach der Tat herausgegeben.