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BetreuungMehr Geld von der Stadt für Tagesmütter

Lesezeit 3 Minuten

Tagesmutter Julia Runge aus Frechen macht ihre Arbeit sichtlich Spaß.

Frechen – Tagesmutter Bianca Romhi kann aufatmen. Zusammen mit anderen Tagespflegepersonen hat sie mit der Stadt Frechen Kooperationsbedingungen ausgehandelt, unter denen sie auch im kommenden Kindergartenjahr von der Kinderbetreuung leben kann. „Ich bin nicht glücklich, aber ich kann weitermachen“, stellt die alleinerziehende Mutter fest. Die Tagespflege sichert ihr einziges Einkommen. Bisher bekommt sie sieben Euro pro Kind und Stunde. Vier Euro davon zahlt die Stadt Frechen, die restlichen drei Euro zahlen ihr die Eltern.

Ab 1. August wird sie unter dem Strich weniger verdienen. Denn dann dürfen die selbstständig tätigen Tagespflegekräfte, die einen Kooperationsvertrag mit der Stadt unterschrieben haben, von Eltern keine Zusatzbeiträge mehr für Kinder verlangen, deren Plätze mit einem festen Betrag von der Stadt gefördert werden – außer einer Verpflegungspauschale von maximal fünf Euro.

Absicherung

Doch dafür wird die Stadt Frechen ihren Förderbeitrag erhöhen und mehr für die soziale Absicherung der Tagesmütter und –väter tun. Am vergangenen Mittwoch empfahl der Jugendhilfeausschuss dem Rat eine Verwaltungsvorlage, nach der die Stadt ab 1. August fünf Euro pro Kind und Stunde bezahlen wird. Aufgrund eines teils stundenabhängig, teils stundenunabhängig berechneten Teilbetrags ergeben sich je nach Betreuungsumfang sogar bis zu 6,13 Euro pro Kind und Stunde.

Darüber hinaus zahlt die Stadt der Tagespflegekraft ihre Vergütung für 25 Tage Urlaub und 15 Tage im Krankheitsfall weiter. Nach Angaben des Beigeordneten Jürgen Uttecht belastet das neue Vergütungssystem den städtischen Haushalt jährlich mit 400 000 Euro zusätzlich. Insgesamt deckten die betreuungszeit- und stundenabhängigen Elternbeiträge, die die Stadt für Tageseinrichtungen und Tagespflege erhebt, lediglich bis 15 Prozent der Kosten für Kinderbetreuung in Frechen. 35 Prozent könnten über Landeszuschüsse gedeckt werden, den Rest, also 50 Prozent, trage der Frechener Steuerzahler, so Uttecht.

Dass sie in ihrer Selbstständigkeit als Unternehmerin beschränkt wird, bereite ihr immer noch Unbehagen, erklärt Bianca Romhi. Als Mitstreiterin in einem Arbeitskreis aus Tagespflegekräften und Vertretern der Stadt Frechen räumt sie jedoch ein: „Wir haben die Bedingungen gemeinsam mit der Stadt ausgehandelt. Und jetzt stehen wir auch dazu.“

Immerhin stehen die Tagespflegekräfte in Frechen nun insgesamt besser da als viele andere im Rhein-Erft-Kreis. Zwischen vier Euro (Kerpen) und sechs Euro (Erftstadt; Bedburg für Kinder unter zwei Jahren) bewegen sich die „laufenden Geldleistungen“, die die Kommunalverwaltungen im Kreis den Tagespflegekräften im nächsten Kindergartenjahr pro Kind und Stunde bezahlen werden. Teilweise haben die Kommunen die Stundensätze nach Qualifikation gestaffelt. Als bislang einzige Stadt im Kreis führt Bergheim eine „Freihaltepauschale“ für einen Platz ein, den die Tagespflegeperson für einen Vertretungsfall freihält. Außer in Wesseling und Bergheim erhalten die Tagespflegekräfte die Geldleistungen von den Kommunen für eine begrenzte Zeit weiter, wenn sie Urlaub nehmen oder krank sind.

Die abgedeckten Zeiträume bewegen sich dabei zwischen fünf und 25 Arbeitstagen. Gesetzlich vorgeschrieben ist den Städten, der selbstständigen Tagespflegeperson die Hälfte der „angemessenen“ Kosten für Alterssicherung, Kranken-, und Pflegeversicherung zu erstatten. Zu 100 Prozent müssen sie die Unfallversicherung bezahlen.