Hintergrund ist ein Defizit aus dem Jahre 2019 von knapp 300.000 Euro. Weniger Beerdingungen und teurere Friedhofspflege sind der Grund.
Steigende KostenFriedhofsgebühren schießen in Frechen in die Höhe – teilweise um 140 Prozent
Die Friedhofsgebühren für alle Bestattungsformen sowie für die Benutzung der Trauerhallen auf den zehn Frechener Friedhöfen sind seit dem 1. April erheblich gestiegen. Die meisten Leistungen sind nun um mindestens zwanzig Prozent teurer, einige verdoppelten sich sogar oder wurden um bis zu 140 Prozent angehoben.
Der Stadtrat hat mit den Stimmen von CDU, Grünen, FPD, Perspektive für Frechen und den Linken die neue Gebührenordnung beschlossen, die SPD stimmte als einzige Fraktion dagegen.
Hintergrund ist, dass aus der Betriebsabrechnung 2019 ein Defizit von 293.956 Euro resultiert, das im Wesentlichen durch eine Preissteigerung bei der Friedhofspflege sowie eine gleichzeitig reduzierte Zahl von Beerdigungsfällen ausgelöst wurde. Somit wurden weniger Gesamterträge bei steigenden Kosten erzielt, erläutert die Verwaltung.
Gesamtkosten betragen kanpp 2 Millionen Euro
Neben weiter steigenden Kosten im Bereich der Friedhofspflege und der Grabbereitung hat der Rat nun den Einbezug dieses Defizits in die Kalkulation 2023 beschlossen, was die Gesamtkosten auf rund 1,84 Millionen Euro erhöht. Dies führt zu dem erheblichen Anstieg der Gebühren. Konkret bedeutet dies, dass nun beispielsweise die Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle von 200 Euro auf 480 Euro steigen und die Benutzung der Leichenhalle schlägt statt mit 75 Euro mit 135 Euro zu Buche.
Auch die Wahlgräber werden teurer, sie kosten nun 485 Euro mehr, ihr Preis steigt auf 2 635 Euro. Für ein Tiefgrab müssen nun 635 Euro mehr, insgesamt 3 345 Euro, gezahlt werden und für ein Urnenwahlgrab sind 290 Euro mehr fällig, es kostet jetzt 1 715 Euro. Eine Baumgrabstätte für Urnen kostet 2 245 Euro, das sind 425 Euro mehr als im Vorjahr.
Satzungsänderung wurde beschlossen
Lediglich bei Kindergräbern gewährt die Stadt einen Abschlag von rund 68 Prozent, ihr Preis bleibt mit 440 Euro seit Jahren stabil. Dies gilt auch für die kalkulierte Bestattungsgebühr für Tot- und Fehlgeburten von 400 Euro, hier wird der Preis um 81 Prozent reduziert, er bleibt bei 35 Euro. Der Entscheidung im Rat vorangegangen war eine Sitzung des Arbeitskreises Friedhofsentwicklung, der keine Empfehlung ausgesprochen und sich dafür entschieden hatte, die Fraktionen beraten und weitere Alternativen vorschlagen zu lassen. Von vier Vorschlägen wurde dann die jetzige Satzungsänderung beschlossen.
„Kostenunterdeckungen sollen nach dem Kommunalabgabengesetz innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Fließen diese nicht innerhalb von vier Jahren in eine Folgekalkulation ein, müssen sie über das Gesamtdeckungsprinzip vom allgemeinen Haushalt getragen werden. In diesem Fall werden dann nicht nur die die Gebührenpflichtigen, sondern alle Steuer- und Abgabenpflichtigen der Gemeinde belastet. Dies widerspricht den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung, die sich aus der Gemeindeordnung NRW ergeben“, erläutert Steffen Sabiwalsky-Bauer, Fachdienstleiter Finanzen der Stadt.