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150 Euro für HundehaufenFrechen will Geldbußen für Verunreinigungen drastisch erhöhen

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Hundehaufen

Für Verunreinigungen durch Tiere soll die Strafe auf 150 Euro festgesetzt werden.

Frechen – Zeitgenossen, die in der Öffentlichkeit urinieren, Müll achtlos wegwerfen oder die Haufen ihrer Hunde nicht entfernen, müssen künftig in Frechen mit empfindlich hohen Geldbußen rechnen – jedenfalls dann, wenn die Politik einem neuen Entwurf der Stadtordnung zustimmt, den die Verwaltung kürzlich im Stadtrat präsentierte. Fürs Wildpinkeln sollen demnach 125 Euro statt bislang 25 Euro fällig werden und fürs Wegwerfen von Müll 200 Euro. Bisher wurde dafür ein Bußgeld von 15 bis 40 Euro erhoben. Für Verunreinigungen durch Tiere soll die Strafe auf 150 Euro festgesetzt werden, bis jetzt lag sie bei 30 Euro.

Signal setzen

„Wir haben alle Strafen verfünffacht“, berichtete Katja Gille, die Leiterin des Fachdienstes Bürgerservice und Ordnung im Frechener Rathaus. Damit wolle man ein Signal setzen. Die Politik war an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, die Stadtordnung und die darin festgelegten Bußgeld-Höhen zu überarbeiten. Hintergrund sind auch die massiven Schwierigkeiten mit wildem Müll und Verunreinigungen, zum Beispiel in der Hermann-Seger-Straße. Ein neuer Verstoß wurde in den Entwurf ebenfalls aufgenommen: Wer künftig mit seinem Hund spazieren geht und keinen Hundekotbeutel dabei hat, soll 300 Euro bezahlen. Eine solche Regelung gibt es bereits in einigen anderen Städten. Bevor die neue Stadtordnung verabschiedet wird, will man sich dort nach Erfahrungswerten erkundigen.

Zunächst Ermahnungen

„Wir werden nicht gleich den Knüppel herausholen, sondern mit Augenmaß vorgehen“, versprach Katja Gille. Man könne bei Verstößen gegen die Vorschriften zunächst auch Ermahnungen aussprechen, bevor man ein Bußgeld verhängt.

Manche Politiker hatten Verbesserungsvorschläge. So wünschten sich einige höhere Strafen für unerlaubtes Grillen und offenes Feuer. Bislang sind dafür 175 Euro beziehungsweise 200 Euro vorgesehen. Angesichts der möglichen Folgen solcher Delikte seien höhere Bußgelder angebracht, hieß es. Den Linken geht es zu weit, für das „Übernachten in Anlagen“ 150 Euro zu erheben. Eine solche Strafe träfe vor allem die Wohnungslosen hart.

Die Verwaltung will solche Vorschläge nun sammeln und gegebenenfalls in die Satzung einarbeiten. Ende August soll dann abgestimmt werden.