Firmeneinträge in erfundenes RegisterHaftstrafe für zwei Brüder aus Frechen
Frechen/Bonn – „Das ganze Geschäftsmodell war eine raffiniert inszenierte Fassade, die von vornherein in betrügerischer Absicht gemacht worden ist.“ Für die 7. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts stand nach neunmonatiger Verfahrensdauer außer Frage, dass zwei angeklagte Brüder aus Frechen sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 373 Fällen, darunter 219 Versuche, schuldig gemacht haben.
Das Gericht verurteilte die 47 und 49 Jahre alten Männer zu jeweils zwei Jahren und 10 Monaten Haft. Mit dem Schuldspruch haben die Richter den Antrag des Staatsanwalts überboten, der eine Bewährungsstrafe geforderte hatte.
Frechener erfanden Firmenregister
Strafrechtlich gestolpert sind die beiden am Ende über ein von ihnen erfundenes „Zentrales Deutsches Firmenregister“. Dafür hatten sie ein amtlich wirkendes Schriftstück entworfen, in dem sie Gewerbetreibende aufforderten, ihre Unternehmensdaten für ein Umsatzsteuer-Register im Internet erfassen zu lassen. Kammervorsitzende Anja Johansson „Psychologisch war das behördlich wirkende Schreiben so konzipiert gewesen, dass der Adressat davon ausging, dass dies fraglos eine amtliche Aufforderung war.“ Für die erfundene Onlineregistrierung zahlten die Geschädigten jeweils 400 Euro; 60.000 Euro betrug der Schaden.
Die Stichworte „deutsch“, „zentral“ und „Register“ in Kombination mit zwei offiziell wirkenden Emblemen - einem albanischen Doppeladler (dem Bundesadler sehr ähnlich) und dem Emblem der EU – hätten suggeriert, dass es ein Behördenschreiben ist, so Johansson.
Frechener Brüder bereits seit 2009 illegal aktiv
Die Brüder haben es lange geschafft, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Denn bereits 2009 hatten sie ein erstes elektronisches Onlineportal entwickelt, um illegal an lukrative Geldquellen zu kommen. Dafür hatten sie eigens eine Aktiengesellschaft gegründet, einen Strohmann als Vorstandsvorsitzenden installiert und haben - obwohl es Anzeigen hagelte - weitergemacht: Während die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen sie ermittelte, ihnen aber nicht nachwiesen konnte, dass sie die Drahtzieher sind, gründeten sie parallele Geschäftsmodelle, 2014 das „Deutsche Firmenregister“.
In diesem Fall war es bereits 2017 zum ersten Prozess vor dem Bonner Landgericht gekommen: Aber nicht die beiden Brüder, sondern ihr Strohmann war angeklagt. Da das Gericht dem damals 49-jährigen Türsteher das betrügerische „Hochreck“ nicht zutraute, benannte dieser schließlich die Hintermänner - und kam mit einer milden Bewährungsstrafe davon. Die beiden Frechener hatten im Prozess geschwiegen. Ihr Verteidiger betonte immer wieder, dass die Geschädigten eine Mitschuld trügen, sie hätten das Anschreiben nur genauer lesen müssen. Aber die Vorsitzende hielt dagegen: Das Ganze sei so durchtrieben gefakt gewesen, „dass auch wir das möglicherweise falsch verstanden hätten“.