Die Einrichtung der B3-Stelle für den neuen Geschäftsführer der Stadt-Entwicklungsgesellschaft sorgt für Querelen in der Politik.
„Skandalös“FDP, Grüne und BSW in Frechen kritisieren Vorgang im Stadtrat
„Wollte man den Vorgang in einem Wort zusammenfassen: Das Wort skandalös böte sich hierzu an.“ Mit harten Worten kritisieren FDP, Grüne und BSW das Vorgehen von CDU, SPD und Perspektive für Frechen in der Ratssitzung am Dienstag (10. Dezember). Von „Fassungslosigkeit und möglicherweise strafrechtlicher Relevanz“ ist in der gemeinsamen Erklärung der Fraktionsvorsitzenden Angela Lindemann-Berk (FDP), Uta Spork (Grüne) und Peter Singer (BSW) die Rede.
Der Hintergrund: Auf der Tagesordnung stand unter anderem der Stellenplan. CDU, SPD und Perspektive verteilten bei Aufruf des Punktes eine gemeinsame Tischvorlage mit dem Antrag, eine zusätzliche B 3-Stelle (ab Februar 2025 9.344,98 EU brutto monatlich) in den Stellenplannachtrag aufzunehmen. Diese solle für den Kandidaten für den Geschäftsführerposten der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) bestimmt sein.
Frechen: Jörg Breetzmann soll die Stelle zum 1. April 2025 antreten
Der Geschäftsführer solle bis zu seiner Pensionierung von der Stadt in die Gesellschaft abgeordnet werden können. Der SEG-Aufsichtsrat habe zudem mehrheitlich beschlossen, dass alle anfallenden Personalkosten durch die SEG in voller Höhe erstattet würden und sich die zusätzliche Stelle haushaltsneutral darstellen werden, hieß es in dem Antrag. Es ging um die Stelle, die der Frechener Jörg Breetzmann, zur Zeit noch Erster Beigeordneter der Stadt Erftstadt, nun zum 1. April 2025 antreten wird.
Der Antrag sei „plötzlich und unvermittelt verteilt worden – ohne jede Vorberatung und als inszenierter Überraschungscoup“, kommentieren FDP, Grüne und BSW erbost. Hier werde im Hauruck-Verfahren mal eben eine Beamtenstelle auf Lebenszeit mit einem Jahres-Brutto-Gehalt von 140.000 Euro geschaffen, empörten sich die Politiker.
Bei der Abstimmung den Sitzungsraum verlassen
Schon in der Sitzung beantragte Singer eine zehnminütige Unterbrechung für gemeinsame Beratungen, danach stellten die drei Fraktionen einen gemeinschaftlichen Antrag, den Beschluss zu vertagen und stellten bei einer Ablehnung mögliche strafrechtliche Konsequenzen in Aussicht. Der Antrag auf Vertagung wurde mehrheitlich abgelehnt, die Ratsmitglieder der drei protestierenden Fraktionen verließen daraufhin bei der Abstimmung den Sitzungsraum.
Weiterer Kritikpunkt ist, dass in dem Antrag von CDU, SPD und Perspektive unter Vertraulichkeit stehende Inhalte aus Sitzungen der SEG ohne jede Rücksprache publik gemacht worden seien. Zudem müsse sich jedes Ratsmitglied fragen, ob es im Augenblick der Abstimmung über die notwendigen Informationen verfügte, eine Entscheidung dieser Tragweite zu treffen.
„Nach unserem Dafürhalten war das nicht der Fall, denn die Auswirkungen der Schaffung dieser Beamtenstelle auf Lebenszeit wurden erst nach der Abstimmung und Einrichtung dieser Stelle im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung angerissen. Eine von jedem Ratsmitglied geschuldete, verantwortungsvolle Wahrung der Vermögensinteressen der Stadt sieht anders aus“, so FDP, Grüne und BSW.
Die Fraktionsvorsitzenden Karla Palussek (CDU), Hans Günter Eilenberger (SPD) und Dieter Zander (Perspektive) weisen die Kritik deutlich zurück: „Die Vorlage für den Rat ist zwar kurzfristig erstellt worden, aber die Angelegenheit selbst ist jedoch bereits seit einigen Monaten bekannt und mehrfach besprochen worden.“ Allen, die am 5. Dezember in der SEG anwesend waren, hätte angesichts der Personalauswahlentscheidung für einen Beamten klar sein müssen, dass wegen der letzten Ratssitzung in 2024 sowie der Eilbedürftigkeit dort die stellenplanmäßigen Voraussetzungen für einen Wechsel geschaffen werden müssten, kommentieren CDU, SPD und Perspektive.
Sie fragen weiter: „Es war bekannt, dass die Position der Geschäftsführung besetzt werden muss, das Procedere etc. ist in dem Gremium (SEG-Aufsichtsrat) in mehreren Sitzungen besprochen und beschlossen worden. Wieso sollte dieser Vorgang skandalös sein?“ Inwiefern unter dem Vorbehalt der Vertraulichkeit besprochene Inhalte durch wen auch immer bekannt gemacht worden seien, könnten sie zudem nicht nachvollziehen.