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Rhein-ErftGymnicher Mühle droht das Aus – Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt

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Die Zukunft der Gymnicher Mühle ist ungewiss. Nach ergebnislosen Verhandlungen hat der Mühlenverband Rhein-Erft-Rur nun einen Insolvenzantrag gestellt.

Rhein-Erft-Kreis – Der Mühlenverband Rhein-Erft-Rur wird das Projekt Gymnicher Mühle nicht zu Ende bringen können und hat Insolvenzantrag beim Amtsgericht Köln gestellt.

Das teilte Verbandsvorsteher und Ex-Landrat Werner Stump im Gespräch mit unserer Zeitung mit. Der Vorstand des Mühlenverbandes habe zum 30. Juni seinen Rücktritt erklärt.

„Wir hätten es geschafft“, ist Stump überzeugt. Doch mit „Unverständnis und Erstaunen“ müsse er zur Kenntnis nehmen, dass Rhein-Erft-Kreis und Erftverband als teilweise Miteigentümer dem Mühlenverband nicht entgegengekommen seien und auch Landrat Michael Kreuzberg aktuelle Chancen blockiere.

Auch wenn der Vorstand des Mühlenverbands zurückgetreten sei, bleibe er gleichwohl in der Verantwortung und werde den Insolvenzverwalter unterstützen.

Abstimmung bis zum 15. Juli

Stand 15. August ist allerdings noch kein Insolvenzverwalter bestellt. „Bis zum 15. Juli haben wir uns mit unseren Gläubigern abgestimmt. Jetzt mussten wir, auch um uns zu schützen, einen Insolvenzantrag stellen“, sagt Stump.

Vor rund anderthalb Jahren habe der Mühlenverband den Ausbau der Mühle gestoppt, weil die Verantwortlichen inzwischen alle um die 70 Jahre alt seien und die Verantwortung in andere Hände hätten legen wollen.

Miteigentümer der Mühle

Rhein-Erft-Kreis und Erftverband als Miteigentümer von Teilen der Mühle hätten ein Vorkaufsrecht. Zunächst hätten beide Vertragspartner wohlwollende Prüfung einer möglichen Übernahme zugesagt. Die Verhandlungen seien so vielversprechend gewesen, dass der Mühlenverband eigene Pläne zur Vermietung von Räumen aufgegeben und auf Einnahmen verzichtet habe.

Stump verweist auf einen Beschlussvorschlag für die Sitzung des Erftverbandsrates am 20. September 2016. Demnach sei beabsichtigt gewesen, dass Erftverband und Rhein-Erft-Kreis eine Betreibergesellschaft gründen, um die Mühle insgesamt zu übernehmen.

Nicht auf die Tagesordnung gesetzt

Am 22. September 2016, so Stump, hätte dieser Beschluss im Kreisausschusses beraten werden sollen. „Mein Nachfolger im Amt, Landrat Michael Kreuzberg, hat den Vorschlag auf Übernahme der Mühle entgegen einer vorausgegangenen Zusage nicht auf die Tagesordnung genommen.“

Der Beschluss sei vom Verbandsrat nicht so gefasst worden, sagt Dr. Bernd Bucher, stellvertretender Vorstand des Erftverbandes. Einzelheiten könne er nicht nennen, da es sich um vertrauliche Angelegenheiten handele, aber der Verbandsrat habe erhebliche Auflagen für die weiteren Verhandlungen gemacht.

„Alle Beteiligten, auch die beleihende Bank, haben damals darauf vertraut, dass dieser Beschluss gefasst wird. Erst durch das Ausbleiben des Beschlusses ist der Mühlenverband in eine finanzielle Schieflage geraten“, sagt Stump.

Nächster Rettungsversuch sei dann der Verkauf des Restaurants an den jetzigen Pächter gewesen. Der habe trotz eines anhängigen Insolvenzverfahrens nachweisen können, dass er durch seine Familie finanziell in der Lage sei, den Kaufpreis im siebenstelligen Bereich aufzubringen.

Bis heute allerdings ist das Insolvenzverfahren des potenziellen Käufers nicht abgeschlossen. „Wenn wir ihn auffordern, den Kaufvertrag zu erfüllen, fordert uns sein Anwalt auf, zuerst unseren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen.“ Das scheitere daran, dass auf das Grundstück eine Zweckbindung zugunsten der Stiftung St. Martin eingetragen sei.

Der Eintrag beziehe sich aber auf Sozialwohnungen im Gebäude auf dem Nachbargrundstück, für die die Stiftung seinerzeit 665.000 Euro beigesteuert habe. Landrat Kreuzberg, kraft seines Amtes Vorsitzender der Stiftung, wolle aber nicht auf die Zweckbindung verzichten, obwohl sie auch für das Wohnungsgrundstück eingetragen sei.

Zustimmung zum Verkauf

Nicht zuletzt müssten Rhein-Erft-Kreis und Erftverband als Miteigentümer dem Verkauf zustimmen. Das tun sie nicht, weil gegen den potenziellen Käufer das Insolvenzverfahren anhängig ist. „Der gebührenfinanzierte Erftverband und der aus Steuermitteln gespeiste Rhein-Erft-Kreis dürfen nicht einem Käufer zustimmen, der möglicherweise unzuverlässig ist. Ein anhängiges Insolvenzverfahren ist ein Indiz für Unzuverlässigkeit“, sagt Kreisdirektor und Jurist Michael Vogel. Landrat Michael Kreuzberg sieht inzwischen kaum mehr eine Möglichkeit, gemeinsam mit dem Mühlenverband Rhein-Erft-Rur zu einem Ergebnis zu kommen. Das habe es man lange versucht, aber „keine saubere Lösung“ gefunden.

2005 hat der Mühlenverband unter dem Vorsitz des damaligen Landrates Stump die Mühle übernommen und die Gebäude zum Teil mit Vereinsmitteln saniert. 4,2 Millionen Euro flossen aus privaten Spenden, Firmen-, Stiftungs- und Steuergeldern in das Projekt.