Kommentar zum Gymnasium Hürth„Die Bezirksregierung beweist wenig Fingerspitzengefühl“
- Die obere Schulaufsichtsbehörde hatte die Schulleitung des ASG überraschend darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Bewerbungsverfahren um den Schulleiterposten abgebrochen werde.
- Eine Online-Petition gegen die Entscheidung hat innerhalb einer Woche bereits 3500 Unterstützer gefunden.
- Unser Autor kommentiert, dass man der Schulgemeinde ihr Handeln kaum verübeln kann.
- Zum Schluss hat er noch einen Rat an die Schulbehörde.
Hürth – Die Lage ist verzwickt. Rein rechtlich ist das Vorgehen der Bezirksregierung, die Schulleiterstelle am Hürther Albert-Schweitzer-Gymnasium mit einer Lehrkraft zu besetzen, die laut Beamtenrecht einen Anspruch auf eine solche Stelle hat, wohl nicht zu beanstanden.
Doch viel Fingerspitzengefühl beweist die Bezirksregierung nicht gerade, wenn sie ein laufendes Bewerbungsverfahren mehr als ein halbes Jahr nach Ablauf der Bewerbungsfrist abbricht und freihändig auf die Stelle zugreift – und das nicht zum ersten Mal.
Eltern können sich Schulleiter nicht aussuchen
Man kann der Schulgemeinde kaum verübeln, dass sie sich nicht zum wiederholten Mal einen Schulleiter von auswärts vor die Nase setzen lassen will, der sich nicht an dem größten Hürther Gymnasium beworben und dort kein Auswahlverfahren durchlaufen hat. Auch wenn natürlich im Grundsatz klar sein muss, dass die Eltern sich den Schulleiter nicht aussuchen können. Und es ist ja auch längst nicht ausgemacht, dass der bisherige kommissarische Schulleiter, der nach Einschätzung der Eltern einen guten Job macht, tatsächlich nach einer erneuten Ausschreibung das Rennen machen wird. Da kann es nur darum gehen, dass der Beste es wird.
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Dass die Protestwelle jetzt so groß ist, hat womöglich auch mit dem Kommunikationsverhalten der Schulbehörde zu tun, die die Elternvertreter bei der Bekanntgabe ihrer Entscheidung offenbar nicht dabeihaben wollte und auch die Stadt als Schulträger erst hinterher am Telefon informiert hat. Immerhin bietet die Behörde inzwischen Gesprächstermine an, auch den Eltern will sie ihre Entscheidung erläutern.
Die Schulbehörde täte aber gut daran, ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. Ungeachtet der Person würde die neue Schulleitung ihren Dienst unter denkbar ungünstigen Voraussetzungen antreten. Damit ist niemandem gedient.