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Waffenbesitz, Drogenhandel und Falschgeld25-jähriger Mann aus Hürth vor Gericht

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Pistole Symbolbild

Hürth/Köln – Ein 25-jähriger Mann aus Hürth muss sich seit Dienstag wegen mehrerer Straftaten vor dem Landgericht Köln verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem vor, andere Menschen mit Waffen verletzt, mit Drogen gehandelt, Falschgeld in Umlauf gebracht zu haben sowie ohne Führerschein und unter Einfluss von Drogen Auto gefahren zu sein.

Die Staatsanwältin wirft dem Hürther vor, die Taten zwischen November 2020 und Januar 2022 begangen zu haben. In dem Zeitraum soll er unter anderem eine halbautomatische Waffe, eine CO2-Pistole, Messer und eine Axt besessen und damit Menschen bedroht und auch verletzt haben.

Angeklagter soll mit Drogen gehandelt haben

Der 25-Jährige trieb sich auch in der Drogenszene herum. Laut Anklage soll der Hürther mehrfach mit Drogen gehandelt haben – darunter vor allem Marihuana und Amphetamine. Zudem soll er sich Falschgeld beschafft und dieses in Umlauf gebracht haben.

Zu einem Zwischenfall kam es laut Staatsanwaltschaft, nachdem der Mann sich Essen bestellt und geliefert bekommen hatte. Die Ware soll er mit Falschgeld bezahlt haben. Als das auffiel, forderten die Lieferanten ihn auf, das Essen mit echtem Geld zu bezahlen.

Mit Schusswaffe auf Lieferanten gezielt

Daraufhin soll der Angeklagte sich maskiert haben, vor die Tür getreten sein und eine Schusswaffe geladen haben. Mit dieser zielte er auf den Oberkörper eines der beiden Männer und sagte: „Jungs, ich will keinen Stress.“ Die Zeugen flüchteten vor dem Angeklagten und informierten die Polizei.

Dies war nicht der einzige Zwischenfall, bei dem der 25-Jährige andere Menschen bedrohte oder verletzte. Wie die Staatsanwältin erklärte, stritt sich der Angeklagte in einer Asylunterkunft mit anderen und schoss mit einer CO2-Pistole auf mehrere Menschen. Einen davon traf er am Arm.

Angeklagter wollte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern

Ein weiterer Vorfall ereignete sich in einem Supermarkt. Der Angeklagte habe dort ohne Maske eingekauft, obwohl noch Maskenpflicht bestand. Als ihn jemand darauf ansprach, soll der Angeklagte nicht reagiert haben. Als ihn dann eine zweite Person auf die Maskenpflicht hinwies, soll er ihr mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Der Angeklagte wollte sich am Dienstag nicht zu den Vorwürfen äußern. Sein Anwalt erklärte jedoch, dass für den kommenden Verhandlungstermin ausführliche Einlassungen geplant seien. Es sind acht Verhandlungstage vorgesehen.