Ärger im RegionalbusHürtherin (85) wird unverschuldet zur Schwarzfahrerin – REVG in Erklärungsnot

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Eine Frau hält einen Busfahrschein und den Ausdruck einer Zahlungsaufforderung in den Händen.

Das gültige Ticket und eine Zahlungsaufforderung über ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro nahm Brigitte Heinen mit aus dem Bus.

Eine 85-jährige Hürtherin sollte ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen, obwohl sie einen gültigen Fahrschein vorweisen konnte.

Eine unerfreuliche Erfahrung machte Brigitte Heinen in einem Regionalbus der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft (REVG). Sie sei bei einer Fahrscheinkontrolle wie eine Schwarzfahrerin behandelt worden, obwohl sie ein gültiges Ticket besaß. Den Bus verließ die 85-Jährige mit einer ausgedruckten Zahlungsaufforderung über 60 Euro.

Vor zwei Wochen hatte die Hürtherin einen Termin in Bergheim. Die pensionierte Lehrerin kümmert sich seit Jahren ehrenamtlich um eine Familie aus dem Kosovo und wollte beim Ausländeramt im Kreishaus vorsprechen. „Ich wollte nicht mit dem Auto fahren“, sagt sie. „Mit dem Bus ist man ja auch viel umweltfreundlicher unterwegs.“

Hürtherin kaufte die Tickets direkt beim Busfahrer

Von ihrer Schwiegertochter ließ sie sich die Verbindung heraussuchen und zur Haltestelle in Gleuel bringen. Dort stieg sie in die Linie 960 nach Bergheim. Das Ticket für 6,30 Euro kaufte sie beim Busfahrer. Zwei Stunden später fuhr sie mit derselben Linie zurück nach Gleuel. Wieder kaufte sie ihr Ticket beim Fahrer und steckte es in ihr Portemonnaie.

In Frechen seien dann eine junge Kontrolleurin mit einem Kollegen zugestiegen. „Ich habe sofort das Ticket aus meinem Portemonnaie geholt“, sagt Brigitte Heinen und ergänzt schmunzelnd: „Alte Leute kramen ja immer überall herum, und das dauert dann so lang.“ Sie habe den Betrieb nicht aufhalten wollen, zumal der Bus voll besetzt gewesen sei.

In der Eile zuerst das Hinfahrtticket vorgezeigt

Doch sie sei dann darauf hingewiesen worden, dass das Ticket nicht mehr gültig sei. „Die Kontrolleurin hat gesagt: Ihre Fahrtzeit ist längst abgelaufen, Sie dürfen schon gar nicht mehr im Bus hier sitzen.“ Ihr sei schnell aufgegangen, dass sie offenbar in der Eile aus Versehen das Hinfahrtticket statt des Rückfahrttickets vorgezeigt habe.

„Ich habe eilig das richtige Ticket aus dem Portemonnaie geholt“, so Heinen. Die Kontrolleurin habe den Fahrschein auch angesehen und ihrem Kollegen gezeigt, aber dennoch ungerührt weiter auf ihrem Handgerät getippt. Das gültige Ticket bekam sie schließlich zurück – mitsamt einer ausgedruckten Zahlungsaufforderung.

Hürtherin protestierte erfolglos gegen die Zahlungsaufforderung

„Ich habe laut protestiert und darauf hingewiesen, dass ich zwei Tickets gekauft habe und nicht schwarzgefahren bin“, sagt Brigitte Heinen. Bei der Kontrolleurin sei sie aber auf taube Ohren gestoßen. „Sie hat gar nicht reagiert und die nächsten Fahrgäste kontrolliert.“ Diese Erfahrung wolle sie anderen Fahrgästen ersparen, sagt Heinen.

REVG-Sprecherin Sabine Fusshoeller-Kleinert bedauert den Vorfall: „Die Situation ist nicht professionell gelöst worden. Da hat es auch an Fingerspitzengefühl gefehlt.“ Die REVG habe mit dem Kontrolleurteam gesprochen und das Verfahren beim Stornieren von Zahlungsaufforderungen noch einmal erklärt.

Bezahlen muss Brigitte Heinen das erhöhte Beförderungsentgelt nicht. Im Gegenteil: Das Busunternehmen hat angekündigt, einem Entschuldigungsbrief auch zwei Tickets als Wiedergutmachung beizufügen.

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